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Zur.Lhcnnktcristik des Mmichesterthums.
der Gesittung in hundert und aber hundert Beziehungen eine unumgängliche Nothwendigkeit ist, und daß es keine allgemeine Regel geben kcmu, welche bestimmt, wo diese Eimnischnng stattzufinden habe und wo nicht, daß eine solche vielmehr in jedem einzelnen Falle je nach den Umständen eintreten oder unterbleiben muß.
Wir lassen die Allgemeinheiten nnd führen einige von den Fällen an, wo die Regierung eingegriffen hat, in den meisten Fällen der Nothwendigkeit gehorchend, in allen wohlthätig. Der Staat schließt Handels- und Schifffahrtsverträge mit fremden Mächten ab, er beschützt das Eigenthum und regelt dessen Übertragung, er nimmt die Eheschließung und die dadurch erworbenen Rechte in die Hand, er sorgt für den Unterricht der Jugend, er baut Straßen und Eisenbahnen oder überwacht den Betrieb der letztern, er legt Telegraphenlinien an, befördert mit seinen Posten den brieflichen Verkehr, läßt Brücken nnd Cancile herstellen und iu gutem Stande erhalten, errichtet Leuchtthürme, legt Häsen an und verwaltet dieselben, er prägt Geld und verhindert Verletzung dieses Monopols, er betreibt und regelt den Bergbau. Der Staat sorgt ferner für ein gleichförmiges System der Maße uud Gewichte und verbietet den Gebrauch andrer, er ertheilt Patente und schützt das Autorenrecht, wodurch er die Anstrengung der Erfindungsgabe mit einem Monopol für beschränkte Zeit belohnt. Indem er eine Behörde einsetzt, vor der jede patentirte Entdeckung oder Erfindung zu specisiciren und zu erklären ist, verhütet er, daß das Geheimniß dem Publicum für alle Zeit verborgen werde oder mit dem Entdecker aussterbe. Er expropriirt zu gemeinnützigen Zwecken, regulirt das Actienwcsen und trägt durch verschiedne Maßregeln nnd Einrichtungen Sorge für die öffentliche Gesundheit. Er überwacht die Apotheken, verhindert durch Quarantünegesetze die Einschleppnng von Seuchen, bewirkt Reinhaltung der Städte und fördert die Impfung. Er regulirt die Preise der Droschken, sorgt für die Armen, für Unterbringung von Geisteskranken, sür die Geburtshilfe, für redliche Bedienung der Auswanderer durch die betreffenden Agenten, er nimmt sich des höhern Schulwesens, der Künste nnd Wissenschaften an und gestattet, obwohl er im Princip alle Religionen nnd Bekenntnisse duldet, die Ausübung keines Glaubens, der zu der guten Sitte im Widerspruche steht.
In allen diesen Fällen mischt sich der Staat zu Gunsten des Publicums im allgemeinen ein. Aber es giebt anch andre, wo er der Hilflosigkeit uud Un- erfahrenheit von Individuen oder einzelnen Bevölkerungsklassen Beistand und Schutz gewährt. Es ist ein durchaus gesundes Princip, das von Alters her Geltung gewonnen hat, daß, wo infolge der UnVollkommenheit menschlicher Angelegenheiten die Parteien bei einem Vertrage oder Geschäfte nicht auf gleichem Fuße stehen, sondern die eine der andern gegenüber die Macht zu unterdrücken oder zu verführen hat, das Gesetz der schwächern Partei zu Hilfe kommen muß. Der Staat schlitzt infolge dessen Kinder und Unmündige, geistesschwache Per-