Zeitschriftenband 
6 (1847) [Grenzbote_1847-1-1]
Seite
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Die Handwerksburschen und die Paßbeamten.

Da naht dcm Wanderbursche» ein finster blickender, brutaler Diener der Polizei und fragt mit barschem Tone: Wie lange ist Er ans Reisen? zeig' Er mir sein Wandcrbnch! sein Reise­geld! und dcm Unglückliche» stirbt der Bissen im Munde, wenn das Erste nicht ganz in Ordnung und Letzteres bis aus wenige Groschen zusammengeschmolzen ist, er weiß nun, was ihn bedroht. In der grimmigsten Kälte, im scheuß­lichsten Rcgenwctter, wo man keinen Hund herausjagt, wird er mit Stockschlägen aus der Stadt getrieben: denn das un- barmhcrzigc Gesetz gebietet, daß er sich nicht über eine Stunde aushalten darf/'

E. Th. Döbel. (Wanderungen im Morgcnlande Thl. I. S. 135).

Im Alterthume sonderten sich die Menschen von einander ab, man nannte den AusländerBarbar" und behandelte ihn mit Verachtung. Die vorschreitcnde Cultur glich dieses Vorurthcil aus, die Alles umfassende Welt­herrschaft der Römer rottete aus, was davon etwa noch übrig geblieben war.

Die vorgeschrittene Civilisation der neuern Zeit ist daraus bedacht ge­wesen, Mittel zu ersinnen, die Conunnnication durch Chausseen und Eisen­bahnen zu erleichtern, aber auch sie durch andere Sachen, durch in Gestalt der Pässe uud Wandcrbüchcr ausgestellte Schranken zu hemmen. Diese Un­bequemlichkeit, die so unendlich viel Zeit und Geld in Anspruch nimmt, drückt am härtesten den Handwerker, dessen Bestimmung es ist, auf Reisen die erlangten praktischen Kenntnisse zu verbessern und ncne hinzuzusammeln. Die Verordnungen, welche über das Reisen der HaudwerkSburschen existire», sind strenger als alle andern und was die Strenge noch drückender macht, das ist: daß die mit der Controlle des Visircns beauftragten Beamten oft auf eine ungebührliche Weise die Wanderburschen behandeln, während sie durch