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Die Entwicklung der Feudalität und das deutsche Kriegswesen im frühen Mittelalter :
(Fortsetzung.)
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Die Entwicklung der Lcudalilät und das deutsche Kriegswesen im frühen Mittelalier, 19?

Entwicklungen unsers vaterländischen Volkslebens znm Schaden der Ccntral- gewcilt ans.

Durch die Vereinigung der große» Bcsitzthümer des Lindvlfingische» Hauses mit den namentlich in Schwaben immerhin nvch sehr bedeutenden Resten des karlingischen Reichsgutes war dies letztere räumlich außerordentlich vermehrt, ohne doch bei seiner mangelhaften Verwaltung entsprechende Einnahmen zn ge­währen. Da übertrugen nun die Ottonen, zum Theil wohl unter dem Einflüsse der streng kirchlich gesinnten Frauen des sächsischen Hauses, das Königsgnt in stets wachsenden Maßen als Reichslehen an die Kirche, sodaß diese bald wieder zn ungeheuerm Reichthums emporstieg. Zunächst war das nicht schädlich für die Krone; denn da die Bewirthschaftung jener Güter durch die kirchlichen Ge­nossenschaften weit sorgfältiger und ergiebiger ausfiel als unter der bisherigen Verwaltung, so stieg auch ihre Leistungsfähigkeit für Reichszwecke, und in der That haben während des ganzen Mittelalters neben dem unmittelbaren Krongute die Kircheuleheu sich als die tüchtigsten Grundpfeiler der Königsmacht erwiesen, zumal da deren Dieustmauuschaft, bei der größer» Abhängigkeit der geistlichen Fürsten vom Könige, diesem in ausgedehnterer Weise zur Verfügung stand als die der weltlichen Lehensträger. Es gab aber auch noch andere, tiefer liegende Gründe, welche auf eine enge Verbindung des Königs mit der Geistlichkeit hinwiesen.

Nvthgedrnngen hatte die Krone auf den Gedanken einer einheitlichen innern Politik, wie er die Regierung Karls des Großen erfüllt hatte, verzichten müssen; »och weniger war sie bisher imstande gewesen, die Weltpolitik Karls wieder nnfzunchmen. Im Grunde genommen war der König nur im Besitze des höchsten Friedens, der höchsten Richterwürde und der höchsten Kriegsgewalt; in allen andern Dingen standen die Territorien ihm selbständig gegenüber. Jeder Stamm beanspruchte für seine Genossen das Recht des heimischen Gerichts und Urtheils und ließ hinsichtlich der großen Leistungen für -Krieg und Verwaltung kaum andre als die eignen Interessen gelten. In der Behandlung aller Fragen der mucru Politik herrschte das bnuteste Souderlebeu. Was in Baiern das ge- sammte Volk, der Möroiws Laivarioruiu, unter seines Herzogs Vorsitz verhandelte und beschloß, darüber entschieden z.B. die nordelbischen Sachsen auf den Zu­sammenkünften derHeere" der einzelnen Gaue. Sogar die nominellen Justiz­beamten des Königs die Grafen und Schöffen, ließen sich wesentlich von per­sönlichen oder localen Beweggründen leiten; schaarenweise zogen sich vor ihren i""ncr neuen Uebcrgriffcn die kleinen Freien aus den Volksgerichtcn der Gaue "ud Centen in die' Lwfrcchte zurück und vermehrten dadurch die Massen der ""terthänigen Leute der Fcudalanstokratie. Ju den Händen der großen deutschen Geschlechter wuchsen Eigenthum und Lehen zu immer größern zusammenhängenden Komplexen an. Der König vermochte wenig dagegen zu thun. Er stand ja 'ncht, wie etwa Wilhelm der Eroberer, an der Spitze eines von ihm abhängigen

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