196 Die ^utwicklung der Fcudalitcit und dcis deutsche Ariegsmesen im frühen Mittelalter.
häufigen Wechsel des Aufenthaltsortes der Könige weit kürzere Dcmcr hatten als die alten Reichstage; die Verhandlungen wurden tumultuarischcr; nn die Stelle der schriftlichen Justruetivnen der Capitularieu, dieser wesentlichen Grundlage einer eonscqnenten Verwaltnng, trat großcntheilS die mündliche und daher wcniger gesicherte, uüllkürlichere Eutscheidnug. Es liegt auf der Hand, wie sehr alle diese Momente den Einfluß der Territorialgewalten steigern mußte», und diese Territorialgewalten waren durchweg feudal constituirt.
Liegt iu der aus unrthschaftlichen Gründen nothwendig gewvrdnen Aenderung der Formen des königlichen Hofhaltes ein Anlaß zn weiterer Stärkung der partieulareu Mächte, so brachte die Durchführung der wirtschaftlichen Selbst- rcgicrung in kleinen Kreisen ebenfalls Ergebnisse, die der Bedeutung des Königthums Abbruch thäte». Zwar hatte der tüchtige karlingische Lcmdwirth an dein großen Kaiser einen aufmerksamen Beschützer seiner Interessen gehabt, der gewissenhafte Ministcriale deu Mittelpunkt eines Wohl durchdachten, kräftig arbeitenden Nerwaltuugsshstems; aber sie hatten doch auch oft empfindlich gelitten unter jenem unruhigen Universalismus der Centralgcwalt, die überall als Regulator eines wirthschaftlichen Lcbeus eingriff, dessen Kräfte sich doch eben erst in unendlich mannigfaltigen uud eugeu Kreisen hervorzuthun begannen. Nunmehr vermochte die deutsche Wirthschaft sich individuell, der jedesmaligen Oertlichkeit nnd Gütervertheilung gemäß zu gestalten, und seitdem gelangen ihr große und unerwartete Fortschritte, welche zunächst besonders den Ccnsnalen zugute kamen, d. h. jener Klasse abhängiger Leute, die sich nicht auf Gnade und Ungnade, sondern mit dem bewußten Umblick eines verständigen Entschlusses den wachsenden Herrschaften angeschlossen hatten. Diesen Censualen gelang es (wenigstens bis zum 12. Jahrhundert), ihre Zinssätze und Pflichtleistungen den Herren gegenüber genau festzustellen, und dies gab ihnen eine wirthschaftliche Sicherheit, welche die französischen villiM, die in entsprechender Stellung waren, niemals zu erreichen vermvchten. Auf diese Sicherheit gestützt wahrten sich die Censualen auch das Recht der alten Freien, nur von ihresgleichen gerichtet zu werden, während die eigentlichen Hörigen, die k^inili^s, unmittelbar vom Herren selbst gerichtet nnd gestraft wurden. Diese sichere Stellung der Censualcu gewährleistete die Existenz eines tüchtigen Mittelstandes in Deutschland, befähigte die Bauern und Bürger, jene wunderbar energische Kolonisation des Ostens durchzuführen, welche einen so großen Kreis slavisch gewordner Länder dem Deutschthum zurückgewann, und gestattete, daheim eine Menge fcstgeschlvssener und wohl geordneter Hofrcchte zn schaffen. Aber eben die Ordnung und Sicherheit dieser Verhältnisse ließ damals in Deutschland nicht so wie in den Nachbarrcichen das Bedürfniß einer straffen Centralregierung von normannischer oder capetingischer Art hervortreten, und damit eutbehrte das deutsche Königthum jenes überaus wirksamen Machthebels, dessen sich die französischen Könige ihrer Aristokratie gegenüber mit so großem Erfolge bedient haben. So schlug selbst eine der glücklichsten