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Das Attentat in Washington.
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9^ ?ic Lntivicklung der fendalität und das deutsche Kriegswesen iin frühen Mittelalter.

diesem Attentate ausgesetzt gewesen sein würde." Aehnlich änßertetl sich andre amerikanische Blätter, wie die 5lsv ?M ^VvM und die Rov ?orlc Iribrme.

Hoffentlich wird Präsident Garfield, der alifrichtige Freund des Dcutsch- thunis iil Amerika, seiner Wunde nicht erliegen, sondern in nicht zu langer Zeit in voller körperlicher und geistiger Frische das ihm anvertraute hohe und schwere Amt weiter führen können. Hoffentlich wird aber auch der Mordversuch vom 2. Juli dazn beitraget,, daß das verderbliche Beutesystem, welches die Sittlich­keit uud das politische Leben in der uvrdamerikauischcu Union so schwer schädigt, immer mehr und mehr schwindet.

Die Entwicklung der Fendalität

und das deutsche Kriegswesen im frühen Mttelalter.

von Max Jcihns.

ins der wichtigsten uud zugleich schwierigsten Probleme der mittel­alterlichen Geschichte ist die Entstehung der feudalen Staats- nnd Kriegsverfassung. Seit langer Zeit haben jenseits wie diesseits der Vvgcsen Gelehrte sich mit der Erklärung jenes Phänomens beschäftigt, nnd bis znr Gegenwart hat eine lebhafte Polemik darüber das Interesse der betheiligten Kreise iu Spannung gehalten. Bei den Franzosen lassen sich hauptsächlich drei Auffasfungsweism unterscheiden: Den einen erscheint als Quelle der Fendalität lediglich das Comitatswesen der fränkischen Häuptlinge, welche weniger Könige gewesen seien als vielmehr Bandenchefs, die dem untcrworfnen Gallien die barbarische Einrichtung des Lehnswesens aufge­zwungen hätten. Im Gegensatze zu dieser Ansicht wollen andre Franzosen in der Vassallität gerade eine uralt keltische Ueberlieferung erkennen, welche recht eigentlich der druidischen Vorzeit angehöre. Die dritten endlich finden den Ur­sprung des Lehuswesens in der socialen Gruppirnng des spätrömischen Provinzial- volkes. Unter den deutschen Forschern entbrannte vornehmlich darüber Streit, ob Vassallität und Fendalität überhaupt an das urgermanische Gefvlgschafts- wesen anzuknüpfen seien oder nicht, und darüber, wann und wie die Berbiuduug zwischen der rein persönlichen Abhängigkeit der Vassallität nnd der auf dem Bcueficialweseu beruhenden dinglichen Leistnngspflicht ftattgefnndeu habe. Nicht minder auseinander gehen die Meinungen über die Einrichtungen des früh-mittel­alterlichen, wesentlich ini Lehnsverbandc^ beschlossnen Kriegswesens Deutschlands.