Zur Jndianerfrage,
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Es bleibt noch eins übrig: man nimmt ihn in Zwangserziehung, Nach Z 1 des Gesetzes vom 13, März 1878 ist es möglich, Kinder von 6-12 Jahren, welche in Gefahr der Verwahrlosung stehen, zwangsweise in einer Anstalt oder einer sicheru Familie unterzubringen. Wenn bei irgend einem, so traf dies bei Zeidler- Neumann zu. Die Entscheidung hierüber hat das Vormundschaftsgericht, es wurde also ein dahingehender Antrag beim Vormundschaftsgerichte gestellt. Das Gericht machte sich nach Verlauf eines Vierteljahres schlüssig, und zwar dahin, daß das Urtheil auf Zwangserziehung nicht gefällt werden könne. Denn wenn auch Schwamm völlig verwahrlost sei, die Verhältnisse desselben die Unterbringung in einer Anstalt mich dringend forderten, so läge doch keine „strafbare Handlung" im Sinne des Gesetzes, als etwa ein Kartoffeldiebstahl oder eine Vernrtheilung wegen Bettelns vor, welche der allegirtc Paragraph des Gesetzes vom 13. März 1873 ausdrücklich fordere.
„Die Sache wird immer schöner! Jetzt thäte es noth, daß man dem Jungen unter die Hand gäbe, eine Mütze voll Kirschen zu mauseu, um ihn besseru zu können!
Der Herr Bürgermeister lächelte still und sprach: „Das hätte ich Ihnen vorher sagen können. Hat man die Sorte erst in der Stadt, so wird man sie nie wieder los,"
„Aber wir können doch die Stadtthore nicht znmachen und sprechen: Bleibt wo ihr herkommt?"
„Warum nicht? Das beste wäre es schon, es behielte jeder seine Lumpen selber,"
„Nein, Herr Bürgermeister! Sagen Sie das nicht. Rühren Sie nicht an die Errungenschaft der Freizügigkeit, das Palladium wahrhaft bürgerlicher Freiheit,"
„Wenn uns aber Ihr Palladium zu Grunde richtet?"
„Der gesunde Siuu des Volkes wird schon das rechte selber treffen. Der Maugel des Gemeinsinus muß durch Bildung überwunden werden. Die Schule muß die Erziehung des Volkes übernehmen, und wenn das Volk erst reif ist, so sollen Sie sehen, daß unsre Gesetze auch ausreichend sind."
„Hm! dann würde ich vorschlagen, einen kleinen Cursus Nationalökonomie in der Frcischule einzuführen, damit die Kerls später nicht leichtsinnig heiraten und das Gemeinwohl durch ihre unnütze Nachkommeuschaft schädigen,"
Der Herr Assessor hielt es für unter seiner Würde, hierauf zu antworten.
Unser Freund Gustav Schwamm aber setzt inzwischen das Geschäft mit ungeschwächten Kräften fort; er hofft, sich bis zum zwölften Jahre durchzudrücken, in welchen! Alter er nicht mehr in Zwangserziehung genommen werden kann, um dnun den nur zu sicheru Lebenslauf ins — Zuchthaus zu nehmen.
?, ^. iiiMl'km ävUnsÄvit 1831,
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Zur Indianerfrage.
u den schwierigen Fragen, deren Lösung der Regierung und der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Nordamerika schon seit langer Zeit obliegt, gehört in erster Linie die Jndianerfrage. Sie hat schon viel Millionen Dollars und Tausende von Menschenleben gekostet. Unter der Administration des Präsidenten Haches hat zwar der Minister des Innern, Karl Schurz, zu dessen Departement die
Grmzbolm II, 1881, 5»