Die Krisis in Bulgarien.
urch den Berliner Friedensvertrng wurde Bulgarien von der Türkei getrennt und zu einem selbständigen Fürstenthnme gemacht, welches mit jener uur uoch lose zusammenhing. Der Vertrag besagte darüber: „Bulgarien wird zu einem autonomen und tributpflichtigen Fürstenthum unter der Oberherrlichkeit Sr. Kaiserlichen Majestät des Sultans erhoben; es soll eine christliche Regierung und eine Nationnl- miliz erhalten, . , Der Fürst von Bulgarien wird von der Bevölkerung frei gewählt und von der hohen Pforte mit Zustimmung der Machte bestätigt werden. Kein Mitglied der regierenden Häuser der europäischen Großmächte darf zum Fürsten vo>: Bulgarien gewählt werden. , , Eine in Tirnowa zusammeuzu- berufende Versammlung von Notabeln Bulgariens wird vor der Wahl des Fürsten das organische Reglement (die Verfassung) des Fürstenthums ausarbeiten... Die provisorische Verwaltung von Bulgarien wird bis znr Vollendung des organischen Reglements durch einen kaiserlich russischen Cvmmissär geleitet werden."
So geschah es denn auch. Der russische Commisscir, Fürst Dvudukvsf- Kvrsakoff, berief die Notabelnversammlung nach Tirnowa nud legte ihr einen in Petersburg ausgearbeiteten Verfassuugsentwurf vor, der mit allen Schönheiten und Segnungen des westlichen Liberalismus ausgestattet war und von den Versammelten, obwohl dieselben ihn wahrscheinlich nur zum kleinsten Theile verstanden, angenommen wurde. Dann ging man an die Wahl des Fürsten. Man faßte dabei verschiedne Persönlichkeiten ins Auge: den Prinzen Reuß, der sich früher als Botschafter Deutschlands in Petersburg bei Hofe sehr beliebt gemacht hatte, den Prinzen Wäldcmar von Dänemark, der als Bruder der Gemahlin des russischen Thronfolgers den Russen ebenfalls genehm sein konnte, den Grafen Jgnatieff, welcher den Präliminarfrieden vvn San Stefano geleistet hatte und sich als eines der Häupter der Panslavisten empfahl, den Fürsten Dvndukoff-Korsntoff, endlich den zweiundzwanzigjährigen Prinzen Alexander vvn Battenberg, der mit der großherzoglich hessischen Familie verwandt und damals Lieutenant im preußischen Gardednevrps-Regiment war. Da der Zar einsah, daß die übrigen Mächte der Wahl eines Russen die im Friedensvcrtrage vorgesehene Zustimmung auf keinen Fall ertheilen würden, so erklärte er, daß er keinem seiner Unterthanen gestatten werde, die bulgarische Fürstenwürde anzunehmen. Prinz Reuß und der dänische Prinz scheinen keine Neigung empfunden zu haben, die Halbbarbaren am Balkan als eonstitntionclle Herrscher zu beglücken, und so blieb nur der Priuz vvn Batten- Gn'nztwtcu II. 1381. 4i>.