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Aus den Denkwürdigkeiten Jakob Estiennes : (Schluß) : 2. Aufhebung des Edicts von Nantes und Flucht aus Frankreich 1685.
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Aus den Denkwürdigkeiten Jakob Lstiennes.

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mich in Homburg zu etabliren, mitzutheilen und um einen Paß für mich und meine Sachen zu bitten. Aber ich hatte mich sehr verrechnet, denn sie antworteten mir einstimmig, daß sie es mir verböten, und befahlen mir meine Familie zurück­kommen zu lassen.

Jetzt erkannte ich den Fehler, den ich gemacht, mich in den Käfig zu be­geben. Ich fand unsre Kirche zerstört und sah unsre lieben Prediger Ancillon, de Comblcs, Baneelin und Jolly genöthigt, ihre Gemeinde, Kinder und Güter zu verlassen. Sie schifften sich alle vier mit ihren Frauen ein, um sich nach Frankfurt zurttckzuzieheu, mit einer Standhaftigkeit, welche uns viel Thränen vergießen ließ. Die Thorwache hatte Befehl, ihre Strenge zu verdoppeln, um die Auswanderung der Reformirten zn verhindern, welche keinen Paß hatten. Dies brachte unsre arme Gemeinde zur Verzweiflung, und es waren wenige, welche den Muth zum Auswandern hatten. Ich hatte insbesondre viele Angriffe aus­zuhalten, denn mein Schwager Gremecieux, ein schwacher und leicht bestimmbarer Mensch von abscheulichem Charakter, zog sich mit seiner Mutter in das Haus der Neubekehrten zurück und erklärte sich sür die Papisten. Dieser Schritt ver­ursachte der Mutter großen Verdruß, welche mich bat, mit ihrem Sohne zu sprechen, um ihm seinen Fehler vorzuhalten und zu suchen, ihn mit Sanftmuth zurückzuführen. Ich ging also nach diesem Hause und verlangte ihn zu sprechen, was mir bewilligt wurde. Ich redete bestmöglichst mit ihm, da er aber sehr unwissend war, so blieb er bei seiner Halsstarrigkeit. Er rächte sich an mir, indem er den Jesuiten, seinen Direetoren, anzeigte, daß ich meine schwangere Frau weg­geschickt habe, damit sie außer dem Königreiche niederkomme. Da dies gegen die neuen Edicte war, so brachten diese Brauseväter ihre Klagen darüber beim Procureur des Königs an. Er gab sogleich den Befehl gegen mich, daß ich persönlich erscheine und so länge mit Arrest belegt werde, bis meine Frau wieder zurück sei.

Da dies aber durch den Criminal-Lieutenant sollte ausgeführt werden, welcher sanftem Geistes und überdies zu meinen Gnnsten gewonnen war, durch Herrn Tibergeau, Provinzial-Commisscir der Artillerie, einen meiner guten Freunde, so wurde der Befehl milder gehandhabt.

, Er sprach sogar mit Herrn Le Roh, dem Platzcommandanten, und benach­richtigte mich mit vieler Güte von allem was er gethan, was mich ein wenig beruhigte. Nachdem ich ihm dafür gedankt hatte, stellte ich ihm den tranrigen Znstand vor, in dem sich meine Familie zu Homburg befaud, wo sie, wenn man mir nicht die Erlaubniß gäbe, ihr einiges Bettzeug zu schicken, genöthigt sein würde, auf Stroh zn schlafen.Wenn Sie mich früher davon benachrichtigt hätten, so würde ich schon dafür gesorgt haben, und ich gehe sogleich hin, dafür zn sorgen," antwortete er mir.