politische Briefe.
3. Die Unfallversicherung im Reichstag.
m 13. Jcmuar hatte der Reichskanzler dem Bnndesrathe einen Präsidialantrag überreicht auf Erlaß eines Gesetzes, betreffend die Versicherung der in Bergwerken, Fabriken und andern Betrieben beschäftigten Arbeiter gegen die Folgen der bei dem Betrieb sich ereignenden Unfälle. Der Prüsidialantrag war auf einen vorgelegten Gesetzentwurf gerichtet und die Bedeutung dieses Entwurfs ist in dem dritten unsrer Briefe gewürdigt worden. Während der Bundesrath den Entwurf in seinen Ausschüssen für Handel und Verkehr und für Justizwesen berathen ließ, trat der seitdem zum deutschen Volkswirthschaftsrath erweiterte, damals noch preußische Volkswirthschaftsrath zusammen, nm seinerseits ein Gutachten über deu Gesetzentwurf abzugeben, welches dahin ausfiel, daß der Gesetzentwurf in einigen wesentlichen Punkten abzuändern sei. Am 3. Mürz unterbreiteten die Bnndcsrathsansschttsse die ihrerseits beschlossncn Vorschlage dem Plenum des Bundesraths, welche von dem Plenum genehmigt wurden und am 8. Mürz als Bundesrathsvorlage an den Reichstag gelangt sind. Die erste Berathung dieser Vorlage im Reichstag hat am 1., 2. und 4. April stattgefunden und die Verweisung der Vorlage an eine Commission von 28 Mitgliedern znr Folge gehabt. Bei sämmtlichen Betheiligtcn herrscht große Unsicherheit über das Schicksal der Vorlage zunächst in der Commission und dann im Reichstag. Man glaubt nicht, daß die Vorlage aus der Commission ohuc wesentliche Verüudcrnngcn hervorgehen werde. Nnn hat aber der Reichskanzler am zweiten Tage der ersten Berathung sich dahin ausgesprochen, daß für ihn diejenigen Punkte der Vorlage die Grenzbotcn II. 1881. I?