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Zur logischen Frage,
enthaltnen Bestimmungen an sich empfunden. Es muß nichtsdestoweniger eine solche Wisseuschaft da sein, welche das ganze Gesetz oder Princip alles geordneten Denkens in sich vertritt. Die Existenzberechtigung der formalen Logik ist insofern eine unzweifelhafte; ob sie aber gerade so sein müsse, wie sie jetzt ist, oder ob ihre gegebene traditionelle Gestalt ihrer wahren Stellung und Aufgabe entspreche, auch dies ist eine Frage, die bei einer nähern kritischen Beleuchtung nur verneinend wird beantwortet werden können.
Die gemeine Logik nennt sich die formale, d. h. es ist mir das allgemeine Formgesetz des Denkens, nicht aber der besondere materielle Inhalt der einzelnen Begriffe desselben, ans welches sie sich bezicht. Dieses Formgcsetz aber ist ein unbedingt cinfaches. Es beruht auf dem Verhältnisse der drei logischen Grundeinheiten des Begriffs, des Urtheils und des Schlusses. Die Logik sucht an sich die Bedingungen oder Kriterien festzustellen, nach denen aus zwei schon gegebenen Urtheilen oder Prämissen ein neues oder Schlußurtheil mit Sicherheit abgeleitet und gefolgert werden darf. Es gründet sich hierauf das System der gewöhnlich angenommenen 64 sogenannten Schlnßfiguren, welche in der gemeinen Logik noch unter den läppischen und barbarisch klingenden scholastischen Benennungen bs,rlmrg,, eolMnt u. s. w. aufgeführt werden. Ueberhaupt ist es weit weniger der Geist des Aristoteles als vielmehr mir der der engherzigen und beschränkten Denkweise der Scholastik, welcher in dieser ganzen ans uns gekommnen Nnine aus den: Mittelalter lebt. Alles wissenschaftliche Denken bestand damals in einem ganz äußerlichen uud mechanischen Rechnen oder Operiren mit einer Anzahl abstraetcr theologischer und metaphysischer Begriffe. Die formale Logik sollte gleichsam ein allgemeines Rechenbrett sein, um alle mögliche» Combinationen oder Verbindungen der Begriffe im vvranS festzustellen uud zu begrenzen. Für die damalige Rohheit und UnVollkommenheit des Denkens mochte dieses Versahren seine Berechtigung haben. Das wissenschaftlich Verkehrte hiervon aber und der Grundirrthum der ganzen gemeinen Logik besteht darin, daß dieselbe ihren eigentlichen Charakter einer rein formalen Theorie des Denkens verfälscht und verunstaltet hat dnrch die Hereinziehnng des Elements der sogenannten Kategorien oder der als allgemeine Richtpunkte und oberste Einthei- lungsprineipien angeseheneu Grund- oder Stammbegriffe des ganzen weitern Denkapparates. Ein gewisses System solcher Kategorien war bereits durch Aristoteles aufgestellt worden. In der neuern Zeit aber hat Kant der ganzen Kategorienlehre insofern eine noch höhere Bedeutnng zu gebe» versucht, als nach ihm die Kategorientafel der Bestimmungen der sogenannten Qualität, Quantität, Relativität und Modalität der Urtheile nebst ihren weitern Unterabtheiluugen ein rein subjeetives und u, priori gegebenes Gesetz oder Ordnungsprincip für die