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Gwdswnc imd die Boers.
daß dicscn Schwierigkeiten gegeniiber SirB. Fröre daran ging, durch hvchmiithige Behandlung der den Briten cuu treuesteu ergebenen Kaffern, der Vasutos, einen neuen Kaffernkricg heranfzubeschwöreu. Der vcrhvffte Rückzug der Briten, wie er aus Afghanistan vorbereitet wurde, fand jedoch aus Transvaal nicht statt, vbschvu er, verbunden mit der sofortigen Abberufung Bartle Fröre'S, die südafricanischcn Verhältnisse in den Fluß ruhiger Entwicklung znrückgeleitct haben würde. Das Programm des Gladstouescheu Cabinets in der Thronrede gab vielmehr die bedenkliche Ertlürnng, daß Transvaal der britischen Krone Unterthan bleiben müsse, und die geduldige Erwartung der Bocrs wnrde noch einmal ans die Probe gestellt. Als Grnnd für die Nichtaufgabe des Transvaal wurde iu spätrer Debatte im Unterhause bei Gelegenheit der Budgctsbc- rathung geltend gemacht, daß Großbritannien Verpflichtungen gegen die 800 000 Farbigen übernommen habe, die ihm Transvaal wohnen, und daß die Stimmung der Majorität der Boers der britischen Herrschaft günstig geworden sei. Das letztere ist eine Unwahrheit, die aus unwahren Berichten britischer Beamten geflossen ist; der erstere Grund ist ebenso schief und elend, wie der für die Belastung Bartle Fröre's iu der Statthalterschaft der Caveolonic geltend gemachte Grund, daß er allein im Stande sei, die wünschenswerte Confvdcrativn der südafrieanischen Besitzungen zu Wege zu bringen. Wenn England kein Recht hatte, deu Boers ihre Selbständigkeit zu nehmen, wie doch Gladstvnc und die Seinen immer zugegeben haben, so hatte es auch keiu Recht, sich der sarbigeu Unterthanen der Boers in der Weise anzunehmen, daß es sie sür den Boers gleichberechtigte Unterthanen Großbritanniens erklärte. Wenn Recht einmal Recht bleiben soll, wie die liberale britische Regierung prunkend zn erklären nicht ermüdet, so mußte sie den Boers im Transvaal, wie sie es früher mit den Boers im Oranjefreistaat gemacht, ihre Selbständigkeit sammt ihrer Hoheit über die untcr- wvrfuen Farbigen wiedergeben mit der auf dem Vertrag von 18d2 basirtcn Bedingung, daß die Farbigen in keiner Weise als Selavcn behandelt werden dürften. Wenn England bloß daran läge, daß aus der falsche» Behandlung der Farbigen, meist Kafsern, nicht eine Gefahr für die britische» Besitzungen entstehe, so konnte es aus dem Vertrage von 1852 ein für diesen Zweck ausreichendes Aussichtsrecht über trausvaalschc innere Politik ableiten. Ein solches hatte überdies die Volksversammlung der Boers am 10. December 1879 mit der Anucrkennung britischen Schiedsgerichts in streitigen Fragen uud mit der Zulassung britischer Cvusuln uoch besonders bewilligt. Die wahrcu Grüude für paradoxe Erscheinungen der britischen Regierung werden im Parlament wie in den öffentlichen Blättern nicht immer geradezu ausgesprochen au beiden Stellen sind die Engländer viel zu gute Diplomaten, um nicht zu wisse», was verschwiegen werden muß; doch könueu