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Literatur.
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Literatur.

Marksteine in der Geschichte der Völker. 1492 1880. Gymnasial- und öffentliche Vorträge von Ch. F, Manrer. Leipzig, Eduard Kummer, 1881.

Diesen etwas gezierten Titel mit seinem vornehm klingenden Zusätze trägt eine Geschichte der Neuzeit, welche unter Hervorhebung der wichtigern Ereignisse und Zusammenfassung derselbe» zu abgeschlossenen Bildern zunächst zum Zwecke des Unterrichtes ausgearbeitet ist. Die in der äußern Anordnung des Stoffes über­sichtliche Compilation fußt auf den besten Hilfsmitteln. Besonders vollendete Schil­derungen aus den Meisterwerken der Geschichtschreibung sind unverkürzt aufge­nommen. Dem jüngern Lehrer, der für den Geschichtsunterricht in den obern Classen .sich noch kein Heft ausgearbeitet hat, bietet das Buch den Lehrstoff in treffender Auswahl und ansprechender Form; für den Schüler, der das im Unterrichte ge­hörte zu Hause wiederholen will, bildet es eine sehr empfehlenswerthe Lectüre.

Von dem hiesigen Kgl. Amtsgerichte geht uns folgendeszur einmaligen Jnser- tion" zu:

In der Privatklagsache des Musikalienhändlers Carl 6uroKds,u8 hier, In­habers der Firma ?r. Xiswsr hier, Privatklägers, gegen den Redacteur Johannes Aruno^ hier, Angeklagten, ist der letztre wegen der in dem Nr. 30, Seite 159 flg. des 39. Jahrganges der Zeitschriftdie Grenzboten" allhier vom 22. Juli 1880 enthaltenen, mitEin Nachspiel" überschriebenen Artikel, soweit er sich auf Seite 160 auf die gedachte Firma bezieht, für den Privatkläger befindlichen Beleidi­gung auf Grund des § 185 Reichsstrafgesetzbuches zu einer Geldstrafe von

?ünMg UarK kostenpflichtig verurtheilt worden.

I>six?iiA, den 30. December 1880. Königl. Amtsgericht, Abth. III.

HotwAHQ.

Die vorstehende Geldstrafe trifft uns deshalb, weil wir, als seiner Zeit Herr A. Reißmann ein Pamphlet gegen dieGrenzboten" hatte drucken lassen, welches durch die Musikalienhandlung von F. Kistner hier verbreitet wurde, die Handlungs­weise der letztern mit den Worten bezeichnet hatten, daß die genannte Musikalien­handlungsich zu dem Lakaiendienst erniedrige, dieses Schriftstück unter der Hand zu verbreiten." Wir tragen unsere Strafe mit Ergebung, ja, wir stehen nicht an, zu bekennen, daß wir sie verdient haben, denn wir hätten in unserer Ent­rüstung über die Gemeinheit der gegen dieGrenzboten" gerichteten Angriffe die Möglichkeit des Umstandes nicht übersehen dürfen, daß Herr Gurckhaus vermieden haben konnte, Einsicht von dem Pamphlet zu nehmen, dessen Verbreitung durch seine Musikalienhandlung er gestattete. D. Red.

Für die Redaction verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von F. L. Herbig in Leipzig. Druck von Emil Herrmann seniorm Leipzig.