Literatur.
Marksteine in der Geschichte der Völker. 1492 — 1880. Gymnasial- und öffentliche Vorträge von Ch. F, Manrer. Leipzig, Eduard Kummer, 1881.
Diesen etwas gezierten Titel mit seinem vornehm klingenden Zusätze trägt eine Geschichte der Neuzeit, welche unter Hervorhebung der wichtigern Ereignisse und Zusammenfassung derselbe» zu abgeschlossenen Bildern zunächst zum Zwecke des Unterrichtes ausgearbeitet ist. Die in der äußern Anordnung des Stoffes übersichtliche Compilation fußt auf den besten Hilfsmitteln. Besonders vollendete Schilderungen aus den Meisterwerken der Geschichtschreibung sind unverkürzt aufgenommen. Dem jüngern Lehrer, der für den Geschichtsunterricht in den obern Classen .sich noch kein Heft ausgearbeitet hat, bietet das Buch den Lehrstoff in treffender Auswahl und ansprechender Form; für den Schüler, der das im Unterrichte gehörte zu Hause wiederholen will, bildet es eine sehr empfehlenswerthe Lectüre.
Von dem hiesigen Kgl. Amtsgerichte geht uns folgendes „zur einmaligen Jnser- tion" zu:
In der Privatklagsache des Musikalienhändlers Carl 6uroKds,u8 hier, Inhabers der Firma ?r. Xiswsr hier, Privatklägers, gegen den Redacteur Johannes Aruno^ hier, Angeklagten, ist der letztre wegen der in dem Nr. 30, Seite 159 flg. des 39. Jahrganges der Zeitschrift „die Grenzboten" allhier vom 22. Juli 1880 enthaltenen, mit „Ein Nachspiel" überschriebenen Artikel, soweit er sich auf Seite 160 auf die gedachte Firma bezieht, für den Privatkläger befindlichen Beleidigung auf Grund des § 185 Reichsstrafgesetzbuches zu einer Geldstrafe von
?ünMg UarK kostenpflichtig verurtheilt worden.
I>six?iiA, den 30. December 1880. Königl. Amtsgericht, Abth. III.
HotwAHQ.
Die vorstehende Geldstrafe trifft uns deshalb, weil wir, als seiner Zeit Herr A. Reißmann ein Pamphlet gegen die „Grenzboten" hatte drucken lassen, welches durch die Musikalienhandlung von F. Kistner hier verbreitet wurde, die Handlungsweise der letztern mit den Worten bezeichnet hatten, daß die genannte Musikalienhandlung „sich zu dem Lakaiendienst erniedrige, dieses Schriftstück unter der Hand zu verbreiten." Wir tragen unsere Strafe mit Ergebung, ja, wir stehen nicht an, zu bekennen, daß wir sie verdient haben, denn wir hätten in unserer Entrüstung über die Gemeinheit der gegen die „Grenzboten" gerichteten Angriffe die Möglichkeit des Umstandes nicht übersehen dürfen, daß Herr Gurckhaus vermieden haben konnte, Einsicht von dem Pamphlet zu nehmen, dessen Verbreitung durch seine Musikalienhandlung er gestattete. D. Red.
Für die Redaction verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von F. L. Herbig in Leipzig. — Druck von Emil Herrmann seniorm Leipzig.