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Besehen wir uns das näher, so behalten wir wenig mehr in der Hand als ein kunterbuntes Conglomerat stümperhafter Nachäffungen von Maßregeln früherer Revolutionen, das kanm einen neuen Gedanken ausprägt.
Zu den Leipziger Kunstsammlungen des vorigen
Jahrhunderts.
Im achten Buche von „Dichtung und Wahrheit", da wo Goethe von den Anregungen erzählt, die er während seiner Studentenzeit im Kreise Oesers und der Leipziger Kunstsammler empfangen, schreibt er auch: „Die alte Pleißenburg, die Zimmer der Akademie, vor allem aber Oeser's Wohnung, nicht weniger die Winklersche und Richtersche Sammlungen habe ich noch immer lebhaft gegenwärtig." G. v. Loeper bemerkt hierzu in seinem Commentar betreffs der Rich- terschm Sammlung: „Richter, Kaufmann, besaß eine von seinem Vater begründete Sammlung von Gemälden, Kupferstichen, Handzeichnungen, von welcher Christ einen Theil, die Gemmen, schon 1743 beschrieben hatte", und verweist dabei auf zwei Stellen in Justis Biographie Winckelmanns, und ähnliches schreibt A. Dürr in seiner Monographie über Oeser mit Berufung auf Loeper und Justi.
Hier liegt eine Vermengung von zwei verschiednen Sammlungen vor, die demjenigen, der mit der Localgeschichte Leipzigs weniger vertraut ist, leicht begegnen kann. Das richtige ist folgendes.
Zu Anfange des 18. Jahrhunderts lebte in Leipzig der Kaufmann und Rathsherr Thomas Richter (geb. 16. November 1652, 25. Juli 1719), der durch das ihm verliehene Monopol für die im sächsischen Erzgebirge gewonnenen Blaufarbewaaren, damals wie heute ein Weltgeschäft, zu großem Wohlstande gekommen war. Sein Handel wurde nach seinem Tode unter der Firma „Gebrüder Richter" von drei Söhnen fortgeführt: Thomas Benedict Richter (geb. 20. Jan. 1687, f 24. August 1722>, Johann Christoph Richter (geb. 29. Oct. 1689, s 27. Febr. 1751) und Johann Zach arias Richter lgeb. 26. Aug. 1696, f 19. Dec. 1764). Die beiden letztgenannten Brüder - der erstgenannte starb jung — gelangten später ebenfalls in den Rath der Stadt, Johann Christoph erhielt außerdem von der kurfürstlich sächsischen Regierung den Titel Kammer- und Bergrath.
Krenzboten IV. 188N. 71