Aus der Vergangenheit Irlands.
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Das Treiben der irischen Landliga und der von der Negierung gegen sie angestrengte Proceß haben die Aufmerksamkeit auch des deutschen Publicums in den letzten Monaten mehr denn je seit den Tagen der fenischen Putsche auf die Zustände und Ereignisse in Irland gerichtet. Aufs neue sehen wir den alten Haß der Iren gegen England und die Union mit ihm in weiten Kreisen auflodern, und so sehr wir auch die Ausschreitungen desselben verurtheilen mögen, daß er unerklärlich sei, können wir nach einem Blick auf die Geschichte keineswegs behaupten. Der durch und durch egoistische Geist der englischen Politik, den alle Völker zu empfinden hatten, die das Unglück ihm unterwarf und zur Ausbeutung hingab, tritt vielleicht nirgends mit solcher Härte und Grausamkeit und mit so schreienden Rechtsverletzungen hervor wie in der Vergangenheit des Landes, welches man die Schwesterinsel Großbritanniens zu nennen beliebt, welches aber im 16., 17. und 18. Jahrhundert ohne Uebertreibung viel zutreffender als die große europäische Sklaveuplcmtage der rücksichtslosen Raubgier Englands und wiederholt jahrelang zugleich als bluttriefende Richtstätte des politischen und religiösen Fanatismus der Briten bezeichnet werden konnte.
Ein Volk vergißt leicht, was an ihm gesündigt worden ist, wenn die Sünde der Gerechtigkeit Raum gegeben hat. Was England an Irland verbrochen hat, wäre auch dann schwer zu vergessen, wenn die spätere Zeit in allen Stücken mit gerechter und billiger Hand die Folgen jener Verbrechen nach Möglichkeit auszutilgen versucht hätte. Dies ist aber gerade in Betreff der Maßregeln, welche die Iren am schwersten empfanden, d. h. der großen Landconfiscationen, deren sich hier alle in England zur Herrschaft gelangten Parteien schuldig machten, bis heute noch nicht geschehen, und so dürfen wir nicht hart urtheilen, wenn der alte Grimm und Groll gegen die „Sassenagh" in den Gemüthern eines fehr großen Theils der irischen Nation noch jetzt nngeschwächt fortglimmt und sich
von Zeit zu Zeit in mehr oder minder wilden Gesetzesverletzungen Luft macht. Grenzboten IV. 1330. 62