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Zur Reform des Haftpflichtgesetzes : 3. Die allgemeine Arbeiterversicherung.
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Zur Reform des Hastpflichtgesetzes.

von cLuno Stommel,

3. Die allgemeine Arbeiter Versicherung.

Die schwere Bedrohung unsrer wirthschaftlichen Ordnung durch die Social­demokratie läßt sich im Grunde zurückführen auf die tiefe Unzufriedenheit der Arbeiterklassen mit der Unsicherheit ihrer Existenz. Daß das Elend der Ar­beiterbevölkerung unzertreuulich mit unserm gegenwärtigen Wirthschaftssystem ver­bunden sei, ist eines der bekannten volkswirtschaftlichen Schlagwörter, die fast zum Dogma geworden sind, für die aber dennoch der thatsächliche Beweis fehlt. Im Gegentheil, wenn man einmal alle Consequeuzeu dieses Systems der mo­dernen Productionsweise auch für den Arbeiter gezogen haben wird, so dürfte sich herausstellen, daß jene viel geschmähte Wirthschastsordnuug nicht nur lebenskräftig, sondern auch harmonisch wirken kann. In wechselvollen Zeiten sehen wir die Löhne bald zu hoch steigen, bald zu tief fallen; einmal werden aus allen Gebieten des Landes ungeheure Arbeitskräfte in die Jndustrieceutren hiueingezogen, ein an­dermal werden die so geworbenen Reservearmeen der Arbeit wieder auf die Gesellschaft abgewälzt, um vou dieser durch Armenunterstützung etc. so lange erhalten zu werden, bis neue Aufschwungszeiten wiederkehren. Das Schwanken dieser Verhältnisse läßt dem Arbeiter die Beständigkeit eines einfachen und men­schenwürdigen Daseins nicht zum Bewußtseiu kommen; sowohl aus dem Ueber­fluß wie aus der Entbehrung trägt er nur Einbuße seiner sittlichen Spannkraft davon. Die ihn stets bedrohende Gefahr einer ungewissen, meist traurigen Zu­kunft ist der Hauptgrund seiner sittlichen Haltlosigkeit und seines socialen No- madenthums. Alle Gefahren, welche die Person des Arbeiters bedrohen, Krank­heit, Unfall, Invalidität, Tod, müssen für ihn oder seine Familie verhängnißvoll werden. Diese Gefahren werden aber in der verderblichsten Weise gesteigert durch die Absatzkrisen und die damit verbundeneu Zeiten periodischer Arbeits­losigkeit. Jede Vorsorge, welche der Arbeiter gegen die übrigen Gefahren etwa trifft, wird durch eine Arbeitsstockung in Frage gestellt; wenn er z. B. durch eine solche anßer Stand gesetzt wird, die Beiträge für seine Versicherung zc. zu zahlen. Die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit (die Krisenversicherung) gehört also mit in den Bereich unsrer Untersuchung als sechste Unterab­theilung.

Das mindeste, was die Krisenversicheruug leisten muß, ist die Zahlung der Versicherungsprämie sür den arbeitslosen Arbeiter, so lange dessen Arbeits-