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Das deutsche Judenthum in seiner Heimat :
(Fortsetzung.)
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treten wollen. Sie verbietet dem niedern Juden sich in Petersburg, Moskau, Odessa anzusiedeln, gestattet aber demselben zu Zehntausenden sich dort nieder­zulassen und zu wohnen durch das Mittel regelmäßiger Bestechuugen der Beamten. Sie verbietet dem Juden den Ankauf von Grundbesitz, gestattet ihm aber den thatsächlichen Erwerb vieler hundert Landgüter dnrch Pfändung, Kauf auf fremden Namen und andere Arten von Gesetzesumgehung. Die Folge ist, daß Tauseude von Juden gegen das Gesetz nach Rußland wandern und dort um jeden Preis und mit allen Mitteln einen Gewinn suchen, der sie für jenen Augenblick schadlos halten könnte, wo sie ans dem Innern des Reiches wieder verwiesen würden. Die Folge ist, daß Hunderte von Juden besonders im Südwesten des Reiches durch Pfand, Kauf, Pacht sich in den Besitz von Landgütern setzen, welche sie möglichst rasch uud gründlich aussaugen im Bewußtsein der Gefahr, von ihrem Besitz vertrieben zu werden. Dort geht die geringe Seßhaftigkeit, welche dem hiesigen Juden noch anklebt, vollends verloren und giebt der schrankenlosen Unstätigkeit Raum, die diesem Volke durch Geschichte und Beruf zu eigen geworden ist. Selbst der jüdische Gutsbesitzer wird zum landwirth- fchaftlichen Vagabunden. Man mag fo schöne Principien vorbringen wie man will, so wird die Thatsache dadurch nicht entkräftet werden, daß, sobald in einem Lande, wo Jude und Christ sich feindlich, getrennt gegenüberstehen, wo das Judenthum als Kaste besteht, ein Landgut in jüdische Hand geräth, eine sehr große Wahrscheinlichkeit dafür eintritt, daß die Ertragsfähigkeit desselben in kurzer Zeit stark verbraucht und damit der Werth, den es im Nationalvermögen darbot, auf lange hinaus erheblich geschmälert werden wird. Ein Land, dessen Grundbesitz zum großen Theil in die Hände von Juden geräth, wird sehr wahrscheinlich nach Verlauf einiger Jahre in seinem Wohlstande zurückgehen, vornehmlich wenn der jüdische Grundbesitzer durch die Staatsgesetze in seinem Besitz bedroht wird. Der liberalste Politiker würde daher unvernünftig han­deln, wenn er gegen das Ueberhandnehmen des jüdischen Grundbesitzes sich nicht sträubte. In meiner Nachbarschaft sind zwei Güter in den Händen von Juden. Das eine ist verwüstet, ^fast werthlos geworden. Auf dem andern sitzt ein Mann, der durch Scharfsiuu, rücksichtslose Energie und vollendete Unredlichkeit dazu gelangte, eine bedeutende Stellung zu erringen; er wußte als Advoeat uud daun als Grundbesitzer schlechte Prozesse verwegener und reichlicher als andere zu gewinnen vermöge weitgehender Bestechuugen. Er bedrückt jetzt eben so rücksichtslos die ihm erreichbareil Bauern, wie er verwegen sich aus Kosten seiner jüdischen Gemeinde bereichert, und steht vor der Aussicht, die Strafen für Be­trug, Fälschung, Unterschlagung anvertrauter privater und öffentlicher Gelder und Brandstiftung zu erleiden. Dennoch hat er bisher einen großen Einfluß aus­geübt und eine große Stelluug bei seineu Glaubensgenossen innegehabt und