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Blicke auf die politische Lage in auswärtigen Fragen : 2. Frankreich seit dem Ministerwechsel.
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Eindruck auf alle, die es mit Gambetta uud Ferrh hielten, uud die in ihr aus­gesprochenen Grundsätze erfuhren die heftigste Bekämpfung in der Presse. Frey­einet sah ein, daß er seinen Plan gegen die An- uud Absichteil Gambettas und seiner Partei nicht durchzusetzen vermöge, uud so trat er vom Ruder zurück. Gambetta war, wie angedeutet, in der Angelegenheit von ihm anfangs nicht um Rath gefragt worden. Später indeß verlangte er von demselben eine Unter­redung, indem er ihm durch den Vermittler sagen ließ, er befinde sich in schwie­riger Lage und wünsche seine Meinung zn hören. Gambetta erwiederte: „Herr de Freycinet hat mich iu Betreff der Deerete uicht vorher um meine Ansicht gebeten, er hat sich freiwillig in die Lage versetzt, in der er sich dermalen be­findet, ich kann nichts thun." „Darauf beschränkte sich," so schließt die Dar­stellung Nanes, „die Rolle des Kammerpräsidenten in dieser Angelegenheit, nnd wir können den kriegerischen Redensarten, die ihm die reaetionüren Blätter in den Mund legen, das förmlichste Dementi ertheilen. In Frankreich giebt es keinen Politiker, der aufrichtiger für deu Frieden ist als Gambetta." Wir glanben das, würde» es aber bereitwilliger glauben, wenn der Vertraute Gam- bettas im letzten Satze gesagt hätte: „giebt es jetzt keinen Politiker," u. s. w.

Zur Reform des Haftpflichtgesetzes.

von cLuno Stommel.

Nachdem das Haftpflichtgesetz vom 7. Juui 187 t ueuu Jahre seine Wirk­samkeit hat zeigen können, ist neben anderen Wirkungen besonders die eine zu Tage getreten: die nnverlMnisMäßige Vermehrung der Unfallprveesse. Die Ausdehnung der Industrie in weitere Gebiete, die Vermehrung und Coinpliea- tion der Maschinenarbeit können diese Zunahme der Unfallprveesse nur zum Theil erklären, deuu gewiß sind auch vor 1871 Unfälle in verhältnismäßig gleicher Zahl vorgekommen. Es muß berücksichtigt werden, daß eine eigene In­dustrie, die der Unfall-Versicherungsgesellschaften, mit dem Eintritts des Haft- Pflichtgesetzes entstanden ist, und daß diese Gesellschaften das Prineip haben, jeden Unfall auf dem Rechtswege durchzufechten. In größern Städten haben sich förmliche Bureaux für die Gelteudmachung von ^Schadenersatzansprüchen aus Unfällen gebildet, deren Mittelpunkt gewöhnlich ein sozusagen glücklich ver­unglückter ist, welcher eine genügende Entschädigung erstritten hat und nnn etwaigen Leideusgefährten die richtigen Wege weist. Die unverkennbar gute