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Der Unterscheidungszoll.
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Unterscheidungszoll gegen die Einfuhr ans den Zvllausschlüssen in ganz gleicher Weise anwenden, wie gegen das Ausland, in völliger Uebereinstimmung mit der Anwendung des Zolltarifs, der die Zollexelaven ebenfalls als Ausland be­handelt."

Die Reichsverfassung hat den beiden Hansestädten der Nvrdseetnste das Recht gewährt, allein darüber zu entscheide», vb die großen Vortheile, welche der Uuterscheiduugszvll bei ihrem Eintritt in die Zollgrenze auch ihnen bietet, und vb die schweren Nachtheile, welche nach Einfnhrnng dieses Zolls das fer­nere Verbleiben in ihrer eximirten Stellung sowohl dem gesammtdentschen als ihrem Partienlaren Interesse zufügen würde, sie veranlassen müssen, ihre Sonderstellnng aufzugeben, oder vb sie trvtz alledem Freihäfen bleiben können. Lassen sie es zn der oben vom Verfasser unserer Schrift angedeuteten Maß­regel kommen, so wird man ja sehen, wer die Sache länger anshält, sie oder das Reich.

In russischer Gefangenschaft.^)

(Ans den Aufzeichnungen eines thüringischen Schulmeisters.) Alitgctheilt von Robert Reil. 1.

Ansmarsch. Bis nach Tilsit.

Man nahm mich beim Militär an, und ehe ich es mir versah, war der Schulmeister in einen Soldaten nmgewandelt. Nach drei Tagen wnrde ich, der ich drei Jahre lang neben dem Privatschullehrer auch Vice-Fourier gewesen war, als Sergeant-Fvurier mit auf den verhängnißvollen Marsch nach Rußland gesetzt (1812). Zwar war das Weimarische Bataillon schon ausgerückt, aber es mußte«, da es nicht vollständig war, nvch 300 Mann gestellt werden. Ihnen, die größtenteils vom Lande schnell zum Militärdienste aufgernfen und über Hals und Kopf in das Kriegsgewand gekleidet worden waren, fehlte außer der erforderlichen äußeren Politur auch das Exercitium; diesem mußten daher fast alle auf dem Marsche erst von mir unterworfen werden. So war ich durch die Umstände doch wieder in einen meiner früheren Thätigkeit ähnlichen Wir-

*) Vgl. die Einleitung im vorigen Hefte.