Die Entstehung des belgischen Staates.
Binnen Kurzem werden unsere getreuen Nachbarn, die Belgier, die Erinnerung an die Tage feierlich begehen, wo vor fünfzig Jahren der Grund zu ihrer selbständigen Existenz als Mitglied der europäischen Völkerfamilie gelegt wurde. Daß wir die gehobene Stimung, die sie im Hinblick auf diese Tage und die ihnen gefolgte segensreiche Entwicklung ihres Staates beseelt, begreifen, haben wir bereits vor einigen Wochen dargethan und daran aufrichtig gemeinte Wünsche geknüpft, daß jene Selbständigkeit ihnen erhalten bleiben, und daß ihre Zukunft auch fernerhin eine gedeihliche sein möge. Heute rollen wir vor den Lesern ein Bild der Tage auf, denen das Jubiläum gilt, welches sich jetzt in den alten brabcintischen und flandrischen Städten vorbereitet. Veranlassung dazu giebt uns das zweibändige Werk Theodore In st es, das, wie eine Festschrift zu literarischer Erhöhung der Feier soeben erschienen, uns den Nationalcongreß schildert, der die Schöpfung des belgischen Staates durch Berathung und Scmctio- nirung einer Verfassung für denselben vollendete*).
Der Gedanke, der zur Errichtnng eines Königreichs der Niederlande führte, entsprang in England. 1805 von Pitt ausgegangen, vom Cabinet von St. Petersburg gut geheißen, durch den Sieg der Franzosen bei Austerlitz zur Unmöglichkeit geworden, wurde diese Combination der alten holländischen Republik mit den ehemals österreichischen Niederlanden 1814 von den Alliirten wieder ins Auge gesaßt und vom Wiener Congreß im Juni 1815 als eine der Grundbedingungen der Freiheit Europas gegenüber französischen Bestrebungen uach
*) Iiö V0N5!>!8 Rational äs Lslxinns 1330—1331, xrölMü -Is yllslgues eon»Mr»ti<m8 snr lg, vonstitntion lielxe xar Dmils de I^vele^s. Lruxellss, librairis euroi>öeni>e, v. An- cirmrt. Das Buch ergänzt die Werke Nothombs und Huyttcus' wesentlich, da es dem Verfasser gestattet war, alle in den Staatsarchiven aufbewahrten, ans den Gegenstand seiner Arbeit bezüglichen Documcntc zn benutzen, und da ihm allerlei wichtige Aufzeichnungen vvn Gründern des belgischen Staates, z. B. die hinterlassenen Papiere de Potters, A. Gendcbiens, Sylvain Van den Wcycrs nud Felix dc Me'rvdes, die alle vier der Provisorischen Regierung angehörten, zur Verfügung gestellt waren. Die Darstellung ist klar uud erschöpfend. Grenzboten III. 1380. ' 12