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mente, „von den Hauptarchiven des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten zn Moskau zugestellt worden, und wir haben sie selbst in Betreff der Rechtschreibung ohne irgend welche Veränderung zum Abdrucke gebracht. Eine sehr kleine Anzahl dieser Actenstiicke, deren Originale in den Moskauer Hauptarchiven nicht vorhanden waren, sind uns mit größter Zuvorkommenheit aus den königlich preußischen Archiven und denen der Stadt Dcmzig mitgetheilt worden, dank der wohlwollenden Vermittlung der kaiserlichen Gesandtschaft zu Berlin und des russischen Generalconsulates zu Danzig.
Einige der von uns veröffentlichten Documente treten zum ersten Mal ans Licht, und mehrere beanspruchen großes Interesse (Nr. 185, 186, 189,199, 213 z. B.). Wenn einige Ehecontracte Aufnahme gefunden haben, so erklärt sich dies dnrch den rein politischen Charakter ihrer Klauseln sowie durch den Einfluß, den sie unbestreitbar auf die internationalen Beziehungen ausgeübt haben. Bei Abfassung der geschichtlichen Einleitungen haben wir aus denselben authentischen Quellen geschöpft, welche die Archive uns zur Zeit der Veröffentlichung der vorhergehenden Bände erschlossen hatten. Indeß ist darauf aufmerksam zu machen, daß diese historischen Vorbemerkuugen in dem vorliegende Bande erheblich mehr in die Einzelnheiten eingehen als in demjenigen, der sich mit den mit Oesterreich abgeschlossenen Verträgen beschäftigt. Wir hoffen, daß die diplomatischen Unterhandlungen, welche in diesen geschichtlichen Einleitungen geschildert sind, wirklich Interessantes bieten, und wir sind der Meinung, daß mehrere der angeführten Thatsachen die Aufmerksamkeit der Leser fesseln werden. Namentlich wird man, wie wir glauben möchten, die Einleitungen zu den Nummern 185, 187 und 188, sowie die zu 189, 207 und 208, endlich die zu 213, 214 und 216 mit Interesse lesen.
Der Beginn der diplomatischen Beziehungen zwischen Rußland und Preußen fällt zwar schon in das Jahr 1516, aber das erste Actenstück, das wir gemäß dem Plane der vorliegenden Veröffentlichung wiederzugeben hatten, konnte nur der Bündnißvertrag von 1656 sein. Demzufolge haben wir mit ein paar Worten in einer speciellen Einleitung die anfänglichen Ursachen dieser Beziehungen sowie die Umstände zn kennzeichnen versucht, welche ihre allmähliche Entwicklung begleiteten. Die Beweggründe zu einer Annäherung zwischen Rußland und Preußen haben sich im Verlaufe der Jahrhunderte mehr und mehr befestigt und die Begründung von innigen Beziehungen, von Freundschaft und von Bündnissen herbeigeführt. Besonders festgefügt wurden die Grundlagen dieser Intimität unter der Regierung Peters des Großen und derjenigen König Friedrich Wilhelms I. Als beim Ableben des großen Kaisers der preußische Gesandte am Hofe von St. Petersburg bei seiuem König anfragte, wie er trauern solle, erhielt er zur Antwort: „Wie um mich selbst." Dennoch,