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solchen, dessen Folgen oder principielle Grundlagen er nicht auf seine Verantwortlichkeit nehmen kann, so würde von einer wirklich verantwortlichen Stellung desselben kaum mehr die Rede sein können, seine Stelle vielmehr dnrch jeden Bureaubeamten, der den ihm zugegangenen Weisungen nachzukommen hat, ebenso gut versehen werden können.
Den Reichskanzler und mit ihm die drei größten Bundesstaaten in die Lage zu bringen, von dem Minoritätsprivilegimn des Artikels 9 Gebrauch zu machen, kann zur Stärkung der constitutionellen Einrichtungen des Reichs nicht beitragen, sie vielmehr nur schädigen. Daß der Kanzler sich auf eigene Hand weigert, einen rito gefaßten Bundesrathsbeschluß auszuführen, erscheint mit den Rücksichten, die er in seiner amtlichen Stellung der Majorität der verbündeten Regierungen schuldet, schwer vereinbar. Ein amtliches Schicklichkeitsgefühl mag in solchen Fällen dem Kanzler gebieten, einer Zumuthung, deren Folgen er nicht verantworten will, durch ein Abschiedsgesuch auszuweichen und dadurch seine Bereitwilligkeit zu bekunden, zur Ernennung eines Nachfolgers mitzuwirken, der durch keine entgegenstehende Ueberzeugung an der Ausführung des betreffenden Bundesrathsbeschlusses gehindert wird. Die angemessenste Lösung wird aber immer die sein, daß die Dinge nicht auf die Spitze getrieben werden.
Die Verhütung solcher Krisen aber, wie die jetzige ist, wird wesentlich erleichtert werden, wenn das Gewicht der Ausschußberathungen gemindert und dasjenige der Plenarsitzungen gesteigert wird, und wenn in den letzteren die neuerdings eingerissene Gewohnheit aufhört, daß mehr als die Hälfte der verbündeten Regierungen bei den Plenarverhandlungen ohne eigne Vertreter ist. Die Praxis der Substitutionen beruht lediglich auf der Geschäftsordnung, nicht auf der Verfassung. Die Sache würde sich erheblich anders gestalten, wenn die entscheidenden Plenarsitzungen auf eine kürzere Periode während der Session des Reichstags concentrirt und nicht über den größten Theil des Jahres, je nach den täglichen Bedürfnissen, vertheilt würden, wie das seither der Fall war.
Literatur.
Geschichte des Socialismus und Communismus in Nordamerika. Von Heinrich Semler. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1880.
Der Verfasser des vorliegenden Buches, welcher in San-Francisco lebt, hat sich mit großem Fleiße der dankcnswcrthcn Aufgabe unterzogen, eine Geschichte der zahlreichen Socialisten- nud Communistcngcmcinden, die sich im Laufe der Zeit in Nordamerika gebildet haben und mit sehr geringen Ausnahmen nach kurzem Bestände wieder zerfallen sind, theils auf Grund authentischer Documente, theils ans