politische Briefe.
9. Der Bundesrathsbeschluß vom Z. April.
Am 28. Februar legte der Reichskanzler im Auftrage des Kaisers dem Bundesrathe den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, vor. Der Stempel sollte erhoben werden: von Actien und Werthpapieren, von Schlnsznoten und Rechnungen über Werthpapiere, von Lombarddarlehen, von Quittungen, von Checks- und Giro-Anweisungen, von Lotterie- loosen. Am 25. März legten die mit der Berichterstattung für den Bundesrath beauftragten drei Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verehr und für Rechnungsweseu ihre Anträge vor. In dem Gutachten über die Quittungen heißt es: „Die Ausschüsse kamen in ihrer Majorität bezüglich der Besteuerung der Quittungen dieses Mal zu dem Resultat, daß die Annahme dieses Abschnittes dem Bundesrathe nicht zu empfehlen sei." Eventuell wurde jedoch der Antrag gestellt, einen einheitlichen Steuersatz von 10 Pfennig anzunehmen, die allgemeine Befreiung vom Quittungsstempel auf Beträge von 50 Mark und darunter auszudehnen und in die specielle Befreiung vom Stempel die Quittungen über Auszahlungen auf Postanweisungen oder Postvorschuß- sendungen aufzunehmen. Die Befreiung der Quittungen über Einzahlungen auf Postanweisungen!c. befand sich bereits in dem Präsidialantrage. Andere eventuelle Vorschläge der Ausschüsse, betreffs Modification des Quittungsstempels können unerwähnt bleiben. Am 3. April beschloß der Bundesrath über den Präsidialantrag und über die Anträge der Ausschüsse zu demselben. Der Antrag, den Quittungsstempel ganz zu beseitigen, wurde nicht angenommen, dagegen die Befreiung der Quittungen über Auszahlungen auf Postanweisungen und auf Postvorschußsendungen. Die Anträge der Ausschüsse waren bei ihrem ersten Bekanntwerden für aussichtslos gehalten worden, weil man wußte, daß Preußen, Baiern und Sachsen für die unveränderte Annahme des Prüsidialantrags stimmen würden. Am 3. April wurden diese Staaten indeß mit ihren 27 Stimmen ^ Preußen 17, Baiern 6, Sachsen 4 — zu denen Waldeck mit einer Stimme Grenzboten II. 1880. 12