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Politische Briefe : 8. Der bevorstehende Abschluß der Reichstagsession.
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politische Briefe.

3. Der bevorstehende Abschluß der Neichstagssession.

Man sagt, der Reichskanzler wünsche, daß der Reichstag seine Arbeiten womöglich mit dem April beendige. Der Wunsch ist sehr begründet, wenn man erwägt, daß der Landtag bereits zu einer Nachsesston eingeladen worden ist, deren Abschluß mit dem Mai wünschenswerth ist, aber vielleicht nicht erreicht werden kann, selbst wenn die Nachsession Anfang Mai beginnt.

Die Möglichkeit, die Reichstagsarbeiten im April zu beendigen, ist vor­handen, ohne daß die Arbeiten Schaden zu leideu brauchen. Die zweite Be­rathung der Militürvorlage, über welche bereits der Commissionsbericht vorliegt, braucht nur wenige Sitzungen in Anspruch zu uehmeu. Ebenso ist gar kein Grund für eine lange sich hinziehende Berathung des Socialistengesetzes zu er­sehen. Was die Vorlage wegen der gleichzeitigen Budgetberathungen betrifft, so wird man sie wahrscheinlich begraben, und man kann es unter dem annehm­baren Vorwande, daß diese Reform zuerst im Landtage eingeführt sein müsse, und dann erst die Erwägung eintreten könne, ob der Reichstag nachzufolgen habe oder ob der Zweck der Reform mit der zweijährigen Budgetberathnng in den Landtagen nicht schon völlig erreicht sei.

Die Hauptaufgabe, welche dem Reichstage in der zweiten Hälfte der Session zur Erledigung vorliegt, bilden also die Steuervorlagen: die Brau­steller und das im Reichstage noch nicht eingegangene, aber bald zu erwartende Gesetz über die Erhebung von Reichsstempelabgaben. Das letztere unterwirft eine Reihe von Geschäftsabschlüssen der Stempelpflichtigkeit, auch die alltäglichen Quittungen. Die mit der Berichterstattung für den Bundesrath beauftragten Ausschüsse haben die Stempelpflichtigkeit der Quittungen aus dem Gesetze ent­fernt , der Bundesrath in seiner Plenarsitzung am 3. April hat sie wieder her­gestellt. Der Reichstag dürfte leicht den Bundesrathsausschüsseu beitreten, denn diese Quittungssteuer, obwohl in England und Frankreich eingeführt, ist kein glücklicher Griff.

Greuzlivlm II. 1330. 7