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Ungünstige Handelsbilanzen.
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Ungünstige Handelsbilanzen.

Es giebt eine Menge wackerer Leute, deren Gemüther jedesmal von patrioti­schen Schmerzen gequält werden, wenn sich beim jährlichen Abschlüsse der Bilanz unseres auswärtigen Handels herausstellt, daß der Werth der eingeführten Waaren*) den Werth der ausgeführten wieder um so und so viel Hunderte von Millionen übersteigt. An und für sich läge ja nichts Bedenkliches darin, daß das deutsche Reich z. B. im Jahre 1878 nach Neumann-Spallart für Waaren im Werthe von 1430 Millionen Gulden Oe. W. vom Auslande Waaren im Werthe von 1861 Millionen empfangen hat. Es wäre das ja sogar ein Ge­winn von über 400 Millionen Gulden. Aber so ist es auch gar nicht gemeint. Mau interpretirt die Ziffern. Man nimmt nicht an, daß man für Waaren von geringerem Werthe solche von höherem Werthe eingetauscht habe, sondern man glaubt vielmehr, daß der Ueberschuß der Einfuhr mit Gold und Silber in ge­münztem oder ungemünztem Znstande bezahlt werden müsse, daß also speciell im Jahre 1878 ans Deutschland über 400 Millionen Gulden Oe. W. in Gold oder Edelmetallen hiuausgewcmdert seien.

In unsern Exportlisten steht nichts von einer solchen Ausfuhr, uud wir fügen sogleich noch hinzu, daß in den Import- und Expvrtlisten des deutschen Reiches ebenso wie in denen der andern europäischen Länder der Werth der ein- und ausgeführten Edelmetalle im Verhältniß zu den übrigen Waaren für gewöhnlich überhaupt nicht sehr erheblich erscheint. Allein Gold und Silber läßt sich ja, ohne daß jemand etwas davon merkt, so leicht von Ort zu Ort und über die Grenzen transportiren, zumal in unsern Zeiten, wo jeder ohne in Strafe zu verfalle» soviel davon fortschaffen darf wie er mag, daß es aller­dings nichts Auffallendes wäre, wenn selbst beträchtliche Summen der Wach­samkeit der Behörden, die jene Listen anzufertigen haben, entgingen..

*) Wir brauchen das WortWaare", wenn nicht ausdrücklich das Gegentheil bemerkt wird, stets in dem landläufigen Sinne, wonach also Gold und Silber in rohem und un­gemünztem Zustande nicht darunter begriffen ist.

Grenzboten II, 1880. 1