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Beiträge zur Beurtheilung der Judenfrage : 4. Die deutsche Gesetzgebung über die Juden unmittelbar vor der Emancipation.
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Beiträge zur Beurtheilung der Iudenfrage.

4. Die deutsche Gesetzgebung über die Juden unmittelbar vor

der Emancipation.

In unserm dritten Artikel verfolgten wir die Geschichte des Judenvolkes in seiuen deutscheu Kolonien bis zu dem Geueral - Judenprivilegium Friedrichs des Großen und den reformatvrischen Versuchen Moses Mendelssohns. Im vorliegenden führen wir sie weiter bis zur vollständigen Emancipation des semi­tischen Elements, deren Zustandekommen wir im fünften Kapitel besprechen werden, uud stellen ausführlich dar, welcher Art die Gesetzgebung der verschie­denen deutschen Länder unmittelbar vor jener Maßregel war.

Recht angenehme Aussichteu eröffneten sich den Jndeu durch das Tolercmz- edict, welches Kaiser Josef 1782 für Oesterreich erließ, und zu welchem derselbe wahrscheinlich durch die 1781 erschienene Schrift des preußischen Staatsmannes DohmUeber die bürgerliche Verbesserung der Juden" angeregt worden war, die alle Hindernisse, welche einer Gleichberechtigung derselben in ihrem Wesen entgegenstanden, als Folgen des auf ihnen lastenden Druckes betrachtet wissen wollte und daraus für den Staat die Pflicht herleitete, die Juden durch allmäh­liche Beseitigung dieses Druckes zur Gewinnung der ihnen angeblich zukommenden Nechtsstclluttg zu befähigen. Josefs Edict stellte die Juden mit den Christen vor dem Gesetze gleich, schaffte den gelben Fleck, die Ghetti und die Ausschlie­ßung von öffentlichen Vergnügungsorten ab, gestattete den österreichischen Js- weliten den Betrieb der Handwerke, der Advocatur und der ärztlichen Praxis und verlangte von ihnen den Gebrauch der deutschen Sprache und die Errich­tung öffentlicher Lehranstalten zu geeigneter Erziehung ihrer Jugend, der übrigens auch der Eintritt in andere öffentliche Schulen erlaubt wurde. Indeß gelangten die Bestimmungen dieses Erlasses damals nicht zu ernstlicher Ausführung, und die völlige Emancipation der Juden in Oesterreich und Ungarn vollzog sich erst in viel späterer Zeit.

Ju Preußen wurden den Jsrcieliten 1790 einige weitere Entlastungen be­willigt. Aehnliches fand in andern deutschen Staaten statt, immer aber verfahr mau dabei mit Maß uud Vorsicht. Dagegen gelangte«: die Juden in Frankreich durch die Revolution von 1789 plötzlich zum Geuusse aller staatsbürgerlichen Rechte, und Napoleon ließ sie im Ganzeu dabei. Dies wirkte auch auf Deutschland weiter. Die Rheinbundsstaaten folgten von 1806 bis 1813 großentheils dem Vorbilde

der Regiernng ihres Protectors und Hegemons. Der Leibzoll wurde schon Grmzboten I. 1380. 69