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Das deutsche archäologische Institut in Rom.
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es wiederum, daß Lambruschini geäußert habe:Wir wollen die da oben schon kriegen!"

Diejenige Regierung, welche sich bisher am kühlsten und ablehnendsten gegen die Bestrebungen des Instituts verhalten hatte, war die österreichische. Ja, es war seiner Zeit die Betheiligung an demselben in Oesterreich untersagt gewesen. Merkwürdigerweise vereinigten sich jetzt alle Genossen in der Ueber­zeugung, daß Fürst Metternich, weil er ebensoviel nützen als schaden könne, der geeignetste Präsident sei, und Alexander v. Humboldt sowie der Proteetor selbst unterstützten den an ihn gerichteten Antrag, der aber erst, als die Span­nung zwischen Rom und Berlin nachgelassen hatte, der österreichische Gesandte Graf Lützow sich warm verwendete und Friedrich Wilhelm IV., inzwischen König geworden, von neuem geschrieben hatte, am 29. Mai 1841 Annahme fand. Die Würde wurde dem Staatskauzler zu keiner Bürde, da er sich von activer Betheiligung gänzlich fern hielt.Bei Directionsbeschlüsseu, welche ihm vorgelegt werden mußten," sagt Michaelis,fand sehr bald der Statuteupara- graph seine regelmäßige Anwendung, daß vierzigtägiges Schweigen für Zustim­mung gelte."

(Schluß folgt.)

Beiträge zur Beurtheilung der Iudenfrage.

3. Aus der Chronik des Judenthums in Europa, vorzüglich in

Deutschland.

Unter den germanischen Völkern erfreuten sich die zu denselben ausge­wanderten Juden anfangs großer Duldung. So im ostgothischen, im fränkischen und im burgundischen Reiche. Selbst Papst Gregor I. gestattete keine Verletzung der ihnen zugestandenen Rechte und bemühte sich um, sie durch liebreiche Ueber- redung zu bekehren.*) Auch erlaubte er ihnen nicht, christliche Sclaven zu kaufen und zu halten. Sie ließen sich indeß in diesem Geschäfte weder durch geistlichen noch durch weltlichen Einspruch stören, und die fränkischen und burgundischen Gesetze legten ihnen in dieser wie in andern Beziehungen lange

*) Wir schließen uns im Folgenden größtentheils an Henne Am-Nhyn'sCulturgeschichte des Judenthums" an (Bern, Costenoblc, 1380), deren Verfasser sich vielfach auf den jüdischen Historiker Grätz bezieht, aber auch unabhängig von ihm urtheilt.