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rung gegen willkürliche Verwendung der großartigen finanziellen Machtmittel, welche der Staatsregierung in die Hände wachsen. Dies geschieht hauptsächlich durch Festsetzungen über die zn supponirende Größe der Eisenbahnschuld und über den demgemäß jährlich vorweg abzuführenden Betrag der Zinsen :c. Zweitens haben zwischen der Staatsregierung und dem Abgeordnetenhause Berathungen über die Organisation und die Beschickung eines Eisenbahnrathes und von Bezirkseisenbahnräthen stattgefunden. Durch diese Institutionen will man den Einfluß des Landes und der localen Interessenten auf die Gestaltung und den Betrieb des Eisenbahnwesens sichern. Auf den ersten Punkt wollen wir hier gar nicht eingehen, und der zweite berührt uns nur bis zu einem gewissen Grade. Es ist unsere Absicht nicht, die politische Seite der großen Frage zu beleuchten, sondern die technische, volkswirtschaftliche und sociale.
Die bedenklichste Folge, welche von dem von uns soeben markirten Stand- Punkte aus eine lediglich centralisirende Verwaltung des Eisenbahnwesens hat, besteht darin, daß erstens der großartige Industriebetrieb, welchen das Eisenbahnwesen in seiner Gesammtheit darstellt, zum directen Staatsbetriebe wird, und daß alle davon abhängigen Menschen und Familien direct vom Staate abhängig, alle dabei beschäftigten Beamten Staatsbeamte werden, und daß zweitens alle Industriebetriebe, welche allein oder doch hauptsächlich für die Eisenbahnen arbeiten, in kurzer Zeit ebenfalls zu reinen Staatsbetrieben werden müssen, ihre Arbeiter und Beamten alfo dann gleichfalls in directe Abhängigkeit vom Staate kommen. Es werden nicht nur die Werkstätten, welche jetzt bereits von den Eisenbahn-Verwaltungen selbst betrieben werden, vom Staate weiter betrieben werden müssen, sondern auch jene Werke, die hauptsächlich sür die Eisenbahnen arbeiten — wie die Fabriken, welche eiserne Brücken, den eisernen Oberbau, also Schienen, Schwellen, Weichen, Drehscheiben, Schiebebühnen ?e., und die Betriebsmittel, wie Wagen, Locomotiven und sonstige Maschinen, liefern —, in Staatsbetrieb übernommen werden müssen. Doch ist auch dies noch nicht alles. Denn da etwa zwei Drittheile der gesammten Eiseuproduction durch das Bedürfniß der Eisenbahnen hervorgerufen werden, so daß es kaum ein in der Eisenbranche arbeitendes Werk giebt, welches ohne die Eisenbahnen als Abnehmer existiren könnte, so darf man kühn behaupten: Die gesammte Eisen- und Stahlindustrie vom Eisenstein- und Kohlenbergwerk bis zu den Maschinen-, Wagen- und Locomotivbau-Anstalten müßteu in Staatsbetrieb genommen werden. Außerdem giebt es noch eine Menge von einzelnen kleinen Gewerbszweigen, welche sich in der gleichen Lage befinden würden. Denn es ist klar, daß der Staat, sobald er alleiniger oder doch Hauptabnehmer einer Industrie ist, sofort die Preise allein bestimmen wird und muß, uud zwar successive immer niedrigere Preise, da er ja im Interesse der