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Die Gefahren der Eisenbahn-Centralisation und ihre Verhütung.
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Gruppen bei den übrigen Privatbahnen noch immer in Wirksamkeit, und bei weiterem Fortschreiten in dieser Richtung würden wir bald dazu gelangen, daß man in Preußen, abgesehen von den Staatsbahnen, nur einige wenige mächtige Eiseubahngesellschaften haben würde. Daß ein solcher Zustand nicht zn wünschen ist, beweist Frankreich, wo es uur 6 größere Eiseubahngesellschaften giebt, wo aber das Eisenbahnwesen sich in vieler Hinsicht nicht so günstig wie in Deutsch­land entwickelt hat, und wo was das Wichtigste ist Regierung und Publikum den Directionen machtlos gegenüberstehen, wenn es diesen gefällt, sich zu ihrem Vortheile gegen den des Publikums zu vereinigen. Sobald eben die Netze zu groß werden und ihre Anzahl zu gering, Hort die gegenseitige Con- cnrrenz aus, und alle Vortheile, welche dieselbe zum Beispiel in Deutschland im Gefolge gehabt hat, fallen weg. Bei der fortgesetzten Entwicklung zu immer größeren Gruppen wird also bei einem gewissen Zeitpunkte der Staat selbst am besten die Verwaltung des gesammten vorhandenen Netzes von Eisenbahnen übernehmen. Diese Nothwendigkeit macht sich uaturgemäß zuerst und vorzugs­weise bei dem reichentwickelten Bahnnetze im Herzen Europas, d. i. in Deutsch­land, geltend, weil in diesem central gelegenen Netze das Bedürfniß nach ener­gischer einheitlicher Leitung am größten sein muß. Um die Anforderungen des Verkehrs, welche durch die von allen Seiten anschließende:: ausländischen Eisen­bahnen gestellt werden, zu vereinigen und ihnen möglichst vollständig zu genügen, bedarf es der Leitung durch eine einzige kräftige Hand. Bei den peripherisch gelegenen übrigen Staaten Europas ist dies noch nicht in gleichem Maße er­forderlich.

Soviel sei znr Motivirung unseres Standpunktes angeführt, nach welchem wir die Frage, ob sich in Deutschland das Gemeinwesen unter irgend einer Form des gesammten Eisenbahnbetriebes bemächtigen müsse, bejahend beant­wortet haben. Wir unterwerfen uns dabei nicht sowohl einem unabwendbaren, wenn auch verhaßten Schreiten der Schicksalsmächte, sondern wir halten dieseu Gang der Entwicklung für den richtigen und bei der Wahl der geeigneten Orga­nisationen für einen glückbringenden. Wir werden uns also mit der Frage, o b der Staat das ganze Eisenbahnwesen in seine Verwaltung nehmen soll, nicht weiter beschäftigen, sondern nur mit der, wie das gesammte dem Staate in die Hände fallende Eisenbahnwesen am besten zu organisireu sei. Zunächst wollen wir andeuten, wieviel auf die Wahl einer richtigen Orgauisativn für das uun in den Händen des Staates befindliche Eisenbahnwesen ankommt, und zu wie großen Gefahren eine einseitig eentralisirende Handhabung dieses unge­heuren nationalen Hilfsmittels führen kann.

In dem eingangs erwähnten Beschlusse des Hauses der Abgeordneten zeigt sich das Bestreben, erstensfinanzielle Garantien" zu erlaugeu, d. h. eine Siehe-