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Zur Finanz-, Schifffahrts- und Eisenbahnfrage in den Vereinigten Staaten.
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solche Weise den angestrebten Zweck vereiteln, der in einem Courant von beiden Metallen (Gold und Silber) besteht, welches, Dollar gegeil Dollar, gleichwertig mit dem allgemein anerkannten Gelde der Welt sein soll."

Die im Kongresse stark vertretenen Freunde des Silbers werden der von Hayes angerathenen Einschränkung der Ausprägung des Silberdollars heftige Opposition machen; auch dürfte der Vorschlag des' Präsidenten, der die soge­nanntenGreenbacks" oderLegal-Tendernoten" aus dem Verkehr zurückziehen will, um dadurch zu einem sichern und festen Courant l> sgts snä stavlo eurrsno/) zu gelangen, stark bekämpft werden- Die Creirung dieses Papier­geldes mit Zwängscurs fleht nämlich mit den ausdrücklichen Bestimmungen der Verfassung der Vereinigten Staaten in gewisser Beziehung in Widerspruch. Die Sache hängt ungefähr folgendermaßen zusammen: In den schweren Zeiten des Bürgerkrieges kam am 25. Februar 1862 durch den Congreß ein Gesetz zu Stande, wodurch Vereinigte-Staaten-Noten in Abschnitten von nicht weniger als 5 Doll. geschaffen wurden. Diese Noten (die erwähntenGreenbacks") wurden in der ganzen Union als gesetzliches Zahlungsmittel (Is^al tsnäsr) erklärt, nur die Zahlung der Zölle an die Vereinigte-Staaten-Regierung und der Zinsen der öffentlichen Schuld durch diese Regierung sollte noch fortan in Münze, d. h. Gold, erfolgen. Das gedachte Gesetz gestattete, die Legal-Tendernoten in Beträgen von '50 Doll. und darüber in 6 Procent Stocks umzuwandeln, und zu diesem Behufe, sowie zur Fundirung der sonstigen schwebenden Schuld, wurde die Ausgabe von 500 Millionen Doll. Bonds zu 6 Proceut, frühestens nach 5 und spätestens nach 20 Jahren (also im Jahre 1882) zahlbar, angeordnet. In der Börscnsprache nannte man diese Bonds deshalb Fünf-Zwanziger. Das Gesetz vom 25. Februar 1862 war aber auch das erste, welches die Legal- Tendernoten der Vereinigten Staaten von jeder Besteuerung durch einzelne Gemeinden, Counties und Einzelstaaten der Union frei erklärte. Angefochten durch mehrere dieser Körperschaften als ein Eingriff in ihr durch die Bund es - constitntion verbürgtes Besteuerungsrecht, wurde diese Bestimmung durch deu obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten deunoch als giltig erklärt, weil eben nach der Konstitution der Congreß für die allgemeine Wohlfahrt vorzusorgen habe und hierin durch nichts beschränkt sei' wohl eine etwas gewagte Lehre.*) So dachten und denken viele gutgesinnte, unionstreue Bürger der Vereinigten Staaten; auch Präsident Hayes scheint dieser Ansicht zu sein, wenn er in seiner Botschaft die Einziehung der Legal-Tendernoten mit folgenden Worten empfiehlt:Ich hege die feste Ueberzeugung, daß die Ausgabe von Papiergeld mit Zwangsmrs, die einzig und allein auf der Autorität und dem Credite der Bundesregierung beruht, außer im äußersten Nothfalle (m extromo sinki'KWv^) durch die Constitution nicht gerechtfertigt uud eine Verletzung ge­sunder Finanzprincipien ist. Die Ausgabe der Vereinigten - Staaten - Noten während des Bürgerkrieges mit der Eigenschaft als Legal-Tender zwischen Privat­personen war nicht autorisirt, außer als ein Mittel, die Union vor der höchsten Gefahr zu bewahren. Die Circulation dieser Noten als Papiergeld für eine lange Zeitperiode nach der Erreichung des Zwecks lag nicht in der Absicht derjenigen, welche das Gesetz erließen, unter dem sie ausgegeben wurden. Sie erwarteten vielmehr die Einlösung und Zurückziehung dieser Noten sobald als möglich, nachdem der Zweck erreicht war, für welchen sie vorgesehen wurden.

*) Vergl, C. v. .Hock:Die Finanzen und die Finanzgeschichte der Vereinigten Staaten von Amerika" S, 447 fg.