Unsere Grenze im Nordosten.
2.
Wir haben im vorigen Artikel gesehen, daß der Vertrag von Kalisch, nach welchem Rußland an Preußen ein Gebiet abtreten sollte, das die Provinz Altpreußen in jeder militärischen und geographischen Beziehung mit Schlesien verbände, vom Kaiser Alexander nicht erfüllt wurde. Die 1815 gezogene Grenze verbindet die genannten Theile des preußischen Staates nicht direct oder doch nur an einer schmalen Stelle mit einander, nur der Netze-District hängt mit Schlesien zusammen; sie bildet nicht eine gerade Linie Russisch-Polen gegenüber, sondern eine tiefe Einbuchtung in Preußen hinein, sodaß von Peisern, dem westlichsten Punkte des russischen Reichs aus, die Provinzen Preußen und Schlesien völlig vom Hauptkörper abflügeln und somit von dorther leicht abgeschnitten werden können.
„Es lag," wie Niemann*) bemerkt, „nahe, im Vertrage von Kalisch als das für Preußen bestimmte Gebiet den Besitzstand von 1793 (das ehemalige Südpreußen) anzugeben, und es bleibt immer ein schwerer Vorwurf für Hardenberg, daß er die öfters (zunächst in Reichenbach und Teplitz) wiederkehrende Gelegenheit versäumte, diese oder eine ähnliche Bestimmung irgendwo einzuschieben. Der Umstand aber, daß in dem Kalischer Vertrage der Besitzstand von 1793 nicht aufgenommen ist, läßt darauf schließen, daß die Paeiscenten denselben nicht in Absicht hatten; dagegen steht unzweifelhaft fest, daß preußischerseits als die geringste Gebietserweiterung die Linie Soldau - Thorn - Wartha betrachtet wurde; denn diese Linie wurde voll Stein und den preußischen Staatsmännern als das Minimum gefordert und als solches hartnäckig vertheidigt. Wenn Kaiser Alexander uns dessen ungeachtet die Grenze Thorn-Kalisch aufdrang, so entsprach die That den Worten nicht, in welchen er so oft seine Vertragstreue gegen Prenßen betheuerte."
") Räumers Historisches Taschenbuch, Jahrgang 1S79 S. 41. Grenzboten I. 1S80. 28