Beitrag 
Oesterreich und Serbien.
Seite
130
Einzelbild herunterladen
 

130

werden sich zu Wien Vertreter Serbiens, der Türkei und Oesterreich-Ungarns versammeln, um einen Vertrag zur Verwirklichung dieser Stipulationen zwischen den genannten Staaten und den hierbei interessirten Gesellschaften abzuschließen. Die Handelsbeziehungen zwischen Oesterreich-Ungarn und Serbien sollen so ge­regelt werden, daß der gegenseitige Verkehr möglichst erleichtert nnd die niemals unterbrochene Pflege der freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten begünstigt wird. Mit Rücksicht auf die Interessen der Grenzdistricte wird deren Verkehr in einem besondern Vertrage geordnet werden. Im Hinblicke hierauf verpflichten sich Oesterreich-Ungarn und Serbien, einen den weiter unten ange­führten Zwecken entsprechenden Handelsvertrag abzuschließen. Beide Staaten werden zu gleicher Zeit die Frage einer Zolleinigung in Betracht ziehen, falls man finden sollte, daß dies im Interesse der eontrahirenden Parteien läge. Wie sich dieselben aber auch entscheiden werden, verpflichten sie sich unter allen Um­stünden, sobald als möglich einen Handelsvertrag abzuschließen. Zu diesem Ende werden Abgeordnete beider Staaten vier Monate nach Unterzeichnung dieser Convention oder, falls dies möglich, noch früher in Wien zusammentreten. Indem sich Oesterreich-Ungarn verpflichtet, die Donauregulirung beim Eisernen Thore und den Stromschnellen von Orsowa ohne finanzielle Beihilfe Serbiens durchzuführen, verpflichtet sich andrerseits Serbien, alle jene Erleichterungen und Unterstützungen zu gewähreu, welche zur Ausführung dieser Arbeiten verlangt werden sollten, namentlich wenn die Regulirung das serbische Ufer berühren sollte. Dafür wird Serbien bei der Schifffahrt im Eisernen Thore die Rechte der meistbegünstigten Länder und Völker genießen. Sollte es nöthig sein, so wird diese Convention den betreffenden gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt werden."

Man sieht hieraus, daß die Einzelheiten nicht gleich festgestellt wurden, man sich vielmehr die Verhandlungen darüber für bestimmte Zeit vorbehielt. Aber hierzu wollte es bisher nicht kommen. Zunächst bot der Umstand, daß die Convention vom Juli 1878 zwei verschiedene Fragen, die des Handelsvertrags und die der Eisenbahnen, betraf, Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten. Serbien schien in erster Linie an den Handelsvertrag zu denken, Oesterreich-Ungarn da­gegen wollte zunächst die Frage der Eisenbahnen gelöst sehen. So kamen die beiden Parteien nie zusammen. Die eine wie die andere fand eben Gründe für das Verharren auf ihrem Standpunkte. Allein bald stellte sich doch heraus, an wem eigentlich die Verschleppung der Sache lag. Von Wien aus erklärte man wiederholt und bestimmt, daß man beide Fragen zu lösen beabsichtige, in Belgrad dagegen verrieth man, wenn auch nicht mit klaren Worten, das Be­streben, nur ans einen Handelsvertrag einzugehen, sich aber den Verpflichtungen in Betreff der Eisenbahnen zu entziehen. Um so energischer drang nun das