Beitrag 
Rückblicke auf die Berliner Generalsynode. 1.
Seite
433
Einzelbild herunterladen
 

Uückblicke auf die Berliner Heneratsynode.

i.

Die erste ordentliche Generalsynode der altpreußischen Landeskirche, die Vertreterin von zwölf Millionen evangelischer Christen, hat ihre Arbeiten voll­endet und mit angestrengtester Thätigkeit in kaum vier Wochen vier große Ge­setzesentwürfe von durchschlagender Bedeutung, mehrere kleinere Vorlagen des Kirchenregiments und viele Anträge, die aus der Mitte der Versammlung ihr entgegengebracht wurden, erledigt. Die Beurtheilung ihrer Leistungen durch die öffentliche Meinung ist, wie begreiflich, eine sehr entgegengesetzte. Auf der einen Seite mit lebhaftestem Beifall begrüßt oder doch mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Aufgaben gerecht gewürdigt, werden sie auf der andern einer vernichtenden Kritik unterzogen.

Diejenigen, welche Vorwürfe erhoben haben, sind zum größten Theile Männer, die dem kirchlichen Leben mehr oder weniger fremd und kühl gegen­überstehen. Sie halten sich vom Gottesdienste der Kirche fern, ziehen sich von den Arbeiten, die im Interesse der Kirche stattfinden, zurück und beschränken sich darauf, eine ätzende Kritik an der Selbsterbauung der Kirche auszuüben. Auf diese Angriffe geben wir eine zwiefache Antwort. Einmal: Die Herr­schaft in der Kirche gebührt nicht denen, die draußen, sondern nur denen, die drinnen stehen; nicht der nörgelnden Kritik, sondern der dienenden Liebe. Sind die Herren mit den Beschlüssen der Generalsynode unzufrieden, wohlan, mögen sie kirchlich werden, dann wird ihnen ihren Antheil an der Herrschaft in der Kirche niemand verkümmern. Ob sie dann aber in der That das Kirchenschiff nach einer wesentlich andern Richtung hin lenken würden, ist uns fraglich. Wer von Herzen der Kirche zugethan ist, Zeit und Kraft auf eine ihr gewid­mete Thätigkeit verwendet, wird auch kein Bedenken tragen, die Ordnungen auf­zurichten, deren die Kirche zu ihrem Schutz und zu ihrer Sicherheit bedarf. Wir sehen in den Angriffen von dieser Seite her nur einen Beweis, daß die

Grenzboten IV. 1379. 57