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Aus der guten alten Zeit in England.
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gab es nicht weniger als 160 Verbrechen, die mit dem Tode bestraft wurden, und es war etwas ganz Gewöhnliches, daß zehn oder zwölf Personen auf ein­mal hingerichtet und daß vierzig oder fünfzig Angeklagte in einer Session zum Tode vernrtheilt wurden. 1732 geschah dies in Old-Bailey mit siebzig Personen, und in demselben Jahre erlitten in der mittelgroßen Stadt Cork achtzehn Ver­brecher den Tod am Galgen. Die armen Sünder wurden vor ihrer Hinrich­tung von den Schließern für Geld gezeigt, und es sollen auf diese Weise nicht weniger als 200 Pfund eingekommen sein, als der berüchtigte Jack Sheppard in Newgate gefangen saß. Das öffentliche Auspeitschen von Frauen wurde in England erst 1817, das nicht öffentliche erst 1820 abgeschafft. Die Strafe des Prangers, die sehr oft vollstreckt wurde, war besonders geeignet, die Roh­heit des Volkes, dem die Betreffenden dabei bis zu einem gewissen Grade preisgegeben waren, zu ermnthigen, und in manchen Fällen wurden die Schul­digen dabei todtgesteinigt. Frauen, die der Ermordung ihrer Männer oder sonst eines unter den Begriff trss-son fallenden Verbrechens überwiesen waren, wurden nach einem Gesetze, welches erst 1790 außer Kraft gesetzt wurde, zum Galgen geschleift und dort lebendig verbrannt. Ein Pfahl von 10 bis 12 Fuß Höhe wurde aufgerichtet, ein eiserner Ring an seinem oberen Ende befestigt und an diesem die Schuldigen ausgehängt, während unter ihren Füßen Scheite aufgeschichtet nnd angezündet wurden. Das Gesetz verlangte, daß sie lebendig verbrannt würden, in der Praxis aber wurde der Spruch gewöhnlich gemildert, so daß sie erdrosselt wurden, ehe das Feuer ihren Körper berührte. Indeß kam 1726 bei der Hinrichtung der Mörderin Katherina Hayes ein schrecklicher Fall vor. Da das Feuer dem Henker die Hände versengte, so ließ er den Strick los, noch ehe die Hayes erwürgt war, und obgleich eiligst frische Scheite aufgehäuft wurden, verging doch geranme Zeit, ehe ihr Todeskampf ein Ende nahm. Das Gesetz, welches einen des Hochverraths Ueberwiesenen vernrtheilte, wenn er zur Hälfte gehenkt war, abgeschnitten und dann aufgeschnitten zu werden, um die darauf folgende Verbrennung seiner Eingeweide noch mit an­zusehen, wurde noch nach der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts mit gräß­licher Genauigkeit vollzogen. 1746 wurden acht Offiziere, die im Heere des Prätendenten gedient, auf Kenniugton Common in dieser Weise hingerichtet. Wieder ein anderes Gesetz verfügte, daß ein Gefangener, der auf Leib und Leben angeklagt war und sich weigerte, dem Richter die verlangte Auskunft zu geben, nackt in einem dunkeln Ranm auf den Rücken gelegt und auf der Brust mit Gewichten von Stein oder Eisen beschwert werde. Diese Gewichte wurden nach und nach vermehrt, bis der betreffende gestand oder todt gedrückt war. Darnach wurde noch 1741 verfahren, und die Abschaffung dieser Art von Folter erfolgte erst dreißig Jahre später.