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Zweijährige Budgets und Verlängerung der Legislaturperiode.
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Die Wechselbeziehungen zwischen den? Reichshaushalts - Etat und den Budgets der Einzelstaaten des Bundes machen es dringend wünschenswerth, daß dieses Verhältniß durch Verwandlung des jährlichen Reichsbudgets in ein zwei­jähriges vereinfacht und erleichtert werde. Hingen schon bisher bezüglich der Matrikularumlagen die Landtage der Einzelstaaten von der Entscheidung des Reichstags ab, so wird dies künftig, nachdem der Zolltarif die Etatsangelegen­heiten bedeutend anders gestaltet hat, noch mehr der Fall sein. Das Reich soll den Einzelstaaten Einnahmen zuweisen und einen Theil derselben als Lei­stungen zurückverlangen. Soll und Haben der Einzeletats wird folglich gar nicht festzustellen sein, wenn nicht der Reichshaushalt schon eine Zeit lang durchberathen und fertig vorliegt. Mit andern Worten: Nachdem beschlossen worden ist, die Ueberschüsse aus den Zöllen und der Tabakssteuer nach Abzug von 130 Millionen Mark für das Reich unter die Einzelstaaten zu vertheilen, ist es in hohem Grade wünschenswerth, den Etat des Reichs für einen län­geren Zeitraum als ein Jahr festzustellen, weil die Einzelstaaten erst dann eine sichere Berechnung der Summen vorzunehmen im Stande sind, welche ihnen aus den Ueberschüsseu zu Gebote stehen werden. Es liegt im Interesse einer wohlgeordneten Finanzwirthschaft, daß die Einzelstaaten nicht in ihren Kassen Gelder aufbewahren, die sich zwar in ihren Händen befinden, über die sie aber nicht verfügen können, weil sie nicht wissen, wie hoch sich die Forderungen des Reichs stellen werden. Ist der Etat des letzteren für zwei Jahre festgestellt, so wird es möglich sein, die Finanzen des Reichs und die der Einzelstaaten in erforderlicher Weise auseinanderzuhalten und der Bevölkernng durch die letzteren die Vortheile zukommen zu lassen, die sich für sie aus der Finanz­reform ergeben sollten.

In innigem Zusammenhange mit der Verlängerung der Budgetperiode steht die der Legislaturperiode des Reichstags. Im Prinzip wird man so ziemlich allgemein damit einverstanden sein, daß es sehr wünschenswerth ist, nicht alle drei Jahre genöthigt zu sein, an die Wahlurne zu gehen, und cmch die, welche ein starkes Parlament wollen, müßten es mit Freuden begrüßen, wenn die Abgeordneten für längere Zeit, als jetzt üblich, gewählt werden sollen. Das Volk ist des vielen Wählens müde, die geringe Betheiligung desselben an den Wahlen beweist das zur Genüge, es würde dankbar sein, wenn man ihm die Opfer an Zeit nnd Geld, die eine allgemeine Reichstagswahl verursacht, in längeren Zwischenrüumen auferlegen wollte, als jetzt geschieht. Nur über einen Punkt kann man verschiedener Meinung sein. In England wird nur alle sieben Jahre ein neues Parlament gewählt, und in Oesterreich wird der aus Wahlen hervorgehende Theil des Reichsraths nur alle sechs Jahre erneuert, in Deutschland will man statt alle Hrei künftig alle vier Jahre neu wählen