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Marsiglio von Padua : ein Vorkämpfer der Staates gegen die Kirsche im 14. Jahrhundert.
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des Einzelnen überlassen, ob er folgen will oder nicht. Der Priester sei Lehrer und Arzt, nicht Richter."

Weiter bestimmt Marsiglio das Verhältniß zwischen Staat und Kirche genauer. Wie der Geistliche fortan dem weltlichen Gerichte unterworfen sein soll, so darf er die Lasten und Pflichten der bürgerlichen Gemeinschaft, deren Schutz er sich erfreut, nicht vernachlässigen; Steuerfreiheit ist ihm daher nicht länger zuzugestehen. Nach Gutdünken des Staates soll die Zahl der Pfründen bestimmt werden. Die Gemeinde ist es auch, die den Geistlichen einsetzt, den Untauglichen entfernt. Nachlässige werden von ihr zu sorgsamerer Pflicht­erfüllung ermahnt.

Auch die Berufung eines Concils steht nicht dem Papste, sondern der weltlichen Macht, dem Kaiser zu. Mit des Kaisers Genehmigung beschäftigt sich das Concil mit rein kirchlichen Angelegenheiten. Für die Durchführung der Concilienbeschlüsse zu sorgen ist allein Sache des Staates, der ja allein eine zwingende Gerichtsbarkeit hat.

Das ganze Gebäude der Hierarchie zerschlägt Marsiglio. Weder im gött­lichen Rechte noch in der Schrift findet er irgend welche Begründung für den Primat des römischen Bischofs; wenn er denselben dennoch erhalten wissen will, so geschieht es nur um der Einheit der Kirche willen. Aber die Autorität des Papstes kann nur von dem allgemeinen Concile und der staatlichen Gesetz­gebung abgeleitet werden, und seine Aufgabe ist darauf beschränkt, mit dem ihm vom Staate oder dem Concile zugeordneten Kollegium die Nothwendigkeit der Zusammenberufung eines Concils der staatlichen Behörde anzuzeigen, auf dem Concil den Vorsitz zu führen, die Beschlüsse zu redigiren, für ihre Dnrch^ führung zu sorgen, eventuell die exekutive Macht anzurufen.

Nachdem so die Machtansprüche des Klerus durchgreifend zurückgewiesen sind, wird auch der priesterliche Antheil an den Freuden des Lebens geschmälert. Die Nachfolger Christi im Hirtenamte sollen ihrem Meister auch im Stande der Armuth und Weltverachtung folgen. Die Kirche soll fernerhin kein Eigen­thum besitzen, denn Christus ist arm gewesen, und das Himmelreich ist des Armen. Den nöthigen Lebensunterhalt mögen die Geistlichen sich erbitten oder durch Arbeit erwerben, wie es die Apostel gethan haben.

Soweit die Lehren des Marsiglio. Die Zeit schien jetzt gekommen, das Wort zur That werden zu lassen. Im Sommer 1326 kam Marsiglio mit seinem Freunde Johann von Jandun zu König Ludwig nach Nürnberg, um ihm den vktsQLor x^ois zu überreichen. Wir besitzen über die Aufnahme eine Schilderung, die bei aller rhetorischen Ausschmückung der Wahrheit doch nahe kommen mag.

Bei Gott," rief der Wittelsbacher,wer hat Euch veranlaßt, aus einem