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gresses betreffen, ist in jüngster Zeit hinsichtlich des Reichstages cinch in Deutschland zur Sprache gekommen und bezieht sich auf die H äufigkeit und lange Dauer der Kongreßsitzungen, die das Land nie zur Ruhe kommen lassen. Da ist nun der Vorschlag gemacht worden, daß der Kongreß in je zwei Jahren nur eine Sitzung hätte, die etwa vom 15. Oktober bis zum 1. Juni des kommenden Jahres dauerte. Fast in allen Einzelstaaten der Union hat man bereits sür die Staatslegislatur eine solche oder ähnliche Einrichtung getroffen und befindet sich wohl dabei. Das Mittel einer Extrasitzung bliebe für den Nothfall noch immer vorhanden. Natürlich würde eine solche Aenderung, die auch von liberaler Seite befürwortet wird, um so leichter durchzuführen sein, wenn man die Geschäfte des Kongresses vereinfachte, und dies ließe sich — so urtheilen einflußreiche und angesehene republikanische Blätter — in vielfacher Hinsicht bewerkstelligen, wenn man die Spezial- und persönliche Gesetzgebung der Thätigkeit des Kongresses mehr entzöge. Für solche Spezial- gesetze, meint man, könnten eigene, unter der Aufsicht des Kongresses stehende Behörden geschaffen werden. Jetzt wird gerade an solche Dinge eine Masse Zeit verschwendet, so daß der Kongreß oft mehr wie ein großer politischer Debattirklub, als wie eine gesetzgebende Körperschaft erscheint. „Wenn der Kongreß nur für legislative Zwecke einmal in zwei Jahren zusammenträte," schrieb kürzlich die „Westliche Post", „so würde er viel eher seinen wirklichen Geschäften obliegen. Anch eine Bestimmung, daß gewisse gesetzgeberische Akte, z. B. Besteuerungs-Angelegenheiten und ähnliche Dinge, stets auf einen längern Zeitraum, etwa auf vier Jahre, gelten müßten, innerhalb deren sie nicht widerrufen werden dürften, wäre von Nutzen. Es ergibt sich überhaupt da eine Menge von nützlichen Folgen, und eine Reihe selbstverständlicher Reformen drängt sich auf, die jetzt schwierig ausführbar erscheinen, mit einer solchen Aenderung aber fast von selbst kämen."
Der zweite der erwähnten Uebelstände ist ein solcher, daß ihm unter allen Umständen ein Ende gemacht werden müßte. Wir meinen die Wahl der Kongreßmitglieder, die gegenwärtig ungefähr dreizehn Monate eher stattfindet, als die Gewählten ihr Amt antreten. Die regelmäßige Sitzung des 46. Kongresses beginnt z. B. im nächsten Dezember, feine Mitglieder aber wurden im vorigen November, zum Theil schon im vorigen Oktober gewählt; seitdem hat sich natürlich eine solche Wandlung in den politischen Anschauungen vollzogen, daß die Wahlen, würden sie jetzt vorgenommen, ein ganz anderes Resultat ergeben würden, und es ist nicht das erste Mal, daß dem so ist. Das Verkehrte dieser Einrichtung liegt auf der Haud. Noch schlimmer aber ist der Umstand, daß die Schlußsitzung eines Kongresses stattfindet, nachdem sein Nachfolger schon gewählt ist. Dadurch entsteht die Gefahr, daß solche Kongreß-
Grenzboten III. 1879. 44