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geschehen in der Ueberzeugung, daß ein starker Staat lokale Eigenthümlichkeiten dieser Art ohne Schaden ertragen könne. Und wann fiele es einer deutschen Regierung ein, etwa einer städtischen Gemeinde gegenüber dem mit der Oberaufsicht über dieselbe betrauten Regierungsbeamten die Verwaltung der Stadt selbst und die freie Verfiigung über deren Eigenthum zu übertragen, außer im äußersten Nothfall? So aber ist das Ministerium Tisza mit der sächsischen Nations-Universität verfahren! Und doch war das sächsische Territorium kein erobertes Land, doch waren ihm seine Rechte wiederholt feierlich gewährleistet, doch verlangten die Sachsen selbst auf dieser Grundlage nichts weiter für sich, als was jedem ungarischen Komitat an Selbstverwaltungsrechten zuerkannt worden war!
Selbst nach diesen niederdrückenden Erfahrungen ist den Sachsen der Muth nicht gebrochen, denn er beruht auf dem Bewußtsein ihres guten Rechts. Ihre Abgeordneten konnten deshalb den Rechenschaftsbericht über die Verhandlungen von 1877 und 1878") vollberechtigt mit dem Satze schließen: „Das Urtheil über unser Verhalten stellen wir mit ruhigem Gewissen unseren Wählern anheim." Wir sind deshalb überzeugt, daß die Magyaren auch in Zukunft jene Erfahrung an den Sachsen machen werden, welche Graf Egmont dem Herzog Alba bei seinen niederländischen Landsleuten warnend voraussagt: „Zu drücken sind sie, nicht zu unterdrücken."
Dresden. Otto Kaemmel.
Sozialpolitisches aus dem hellenischen Alterthum.
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Wenn man sich anschickt, über eine so viel uud heiß umstrittene Frage zu reden, wie es der Sozialismus ist, so bedarf es, obwohl im Folgenden nur ein historischer Beitrag dazu geliefert werden soll, vor allem einer Verständi- ung über den Begriff desselben. Es ist bekannt, daß über ihn seine Vertreter selbst nicht einig sind, nnd daß es so viele Definitionen desselben als Richtungen und Parteischattirungen gibt. Dies gibt uns ein Recht, den Umfang des Begriffes für unsern Zweck nach eignem Ermessen zu bestimmen. Im Interesse der Ausführlichkeit und Deutlichkeit unserer Darstellung geben wir ihm die
*) Rechenschaftsbericht der sächsischen Universität-Abgeordneten 1873. Hermannstadt, Drnck von Josef Drotleff K Comp, 1873.
Grenzboten II. 1379. 64