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mit dem Veto belegt wurden. Der Präsident erklärte, indem er ans seine frühere Veto-Botschaft hinwies, daß jede Art von Einmischung des Militärs oder bewaffneter Mannschaften, fei es der Bnndesarmee oder der Staatenmiliz oder sonstiger übelwollender Personen (svil-cUspossä xkrsoQs), gegen den Geist der Verfassung der Vereinigten Staaten sei, mit der einzigen Ausnahme, daß die Anwendung von Militär, gleichgiltig ob Bundestruppeu oder Staatsmiliz, nothwendig sei zum Schutze der Verfassung und der Gesetze der Union. Aber die Demokraten beruhigte» sich auch bei diesem zweiten Veto nicht. Sie brachten nämlich die sogenannte „Legislative - Appropriations - Bill" ein, wodurch der Bundesregierung Mittel für die Ausgaben, welche die Bundesgesetzgebung erfordert, gewährt werden, fügten aber dieser Bill wiederum eine Klausel bei, durch welche die bestehenden Bundeswahlgesetze abgeändert werden sollten. Selbstverständlich belegte Präsident Hayes am 29. Mai d. I. auch diese Bill mit seinem Veto, und es gelang den Demokraten uicht, die nach dem Veto zur Annahme der Bill nothwendige Zweidrittelmajorität aufzutreiben.
Man darf gespannt sein auf den weitereu Fortgang und das endliche Resultat dieses zwischen der Regierung und der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten obwaltenden Konfliktes; es müßten jedoch alle'Auzeichen trügen, wenn nicht die herrsch- und beutesüchtigen Demokraten den Kürzeren ziehen sollten. Ein Unterliegen iu dem gegenwärtigen Kampfe wird aber sicherlich uicht ohne Rückwirkung auf die im Jahre 1880 vorzunehmende Präsidentenwahl sein.
Literatur.
Geschichte Baiern's von S. Riezler. Erster Band. Gothci, Perthes, 1879.
Den trefflichen Publikationen, durch welche unter W. Giesebrecht's Redaktion die Heeren- und Uckert'fche Geschichte der europäischen Staaten fortgesetzt und zu frischem Leben erweckt worden ist, reiht sich nunmehr auch die Geschichte Baiern's an, zu deren Bearbeitung kaum irgendwer so berufen war wie der Verfasser. Freilich ist es nicht eine Geschichte des gegenwärtigen Königreiches Baiern in dem Sinne, daß darin die Vergangenheit der dreiundachtzig politischen Einzelwesen und Gebietstheile, aus welcheu dasselbe zu Anfang unseres Jahrhunderts zusammengeschweißt worden ist, erzählt wird, fondern eine Geschichte des bairischen Stammes, der, wennschon nicht in seiner Integrität erhalten, doch von den drei oberdeutschen Stämmen der einzige ist, der noch heute einem Staate den Namen gibt und eine so stark ausgeprägte Individualität besitzt, daß auch das neue deutsche Reich uicht umhin gekonnt hat, derselben Rechnung zu tragen. Es gehört zu den eigenthümlichsten und entscheidendsten Momenten in der Entwickelung des deutschen Volkes, daß von zweien seiner Hauptstämme im Ober- wie im Niederlande, den Baiern uud den Sachsen, die östlichen Theile in den Marken, vielfach mit slavischen Elementen durchsetzt, sich nicht blos zu einem neuen Stammescharakter, sondern auch zu einer politischen Bedeutung ausgebildet haben, durch welche der Hauptstamm überflügelt und in den Hintergrund gedrängt worden ist.
Auch für das Baierlcmd haben die prähistorischen Forschungen der jüngsten Zeit, die Entdeckungen in den Höhlen des Jura, in den Pfahlbauten der ober- bcnrischen Seen, die Grüberfunde am Hallstadter See und anderwärts die Kunde von der Existenz seiner Bewohner bis zu eiuer Vergangenheit hinaus-