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Zwei deutsche Literaturgeschichten.
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er entblödet sich sogar nicht, gewisse Eigenthümlichkeiten deutscher Stämme zu verspotten. So heißt es z. B. S. 82. von den Mitarbeitern der von Theodor Hell begründeten DresdnerAbendzeitung", ihre literarischen Er­zeugnisse wärenso poesielos, so schwammig und breiweich wie der sächsische Dialekt". Um das würdige Opus vollends zu charakterisiren, zitire ich zum Schlüsse nnr noch eine Expektoratiou, von der sich Herr Röpe anläßlich des herrlichen Anastasius Grün'schen Gedichtes von derPoesie des Dampfes" auf S. 657 entledigt:Eisenbahnen und Dampfschiffe," sagt der alte Herr, »können der Menschheit reichen Nutzen bringen, so lange nur dieselbe dabei noch an der Religion festhält; denn denen, die Gott lieben, müssen alle Dinge zum Besten dienen. Sie nehmen ja den Menschen ein gut Theil Arbeit ab und ersparen ihnen Zeit. Das muß durch die Liebe frommer Reicher auch den Armen zu gute kommen. An und für sich haben Eisenbahnen und Dampf­schiffe mit der Religion nichts zu thun. Den Weg zum Himmel bahnen und verkürzen können sie unbedingt nicht; das kann nur die wahre Poesie und der wahre Glaube." Herr Röpe ist also doch wenigstens so aufgeklärt, die Eisen­bahnen nicht für eitel Teufelswerk zu erklären. 6"

Literatur.

Preußen's landeskirchliche Unionsentwickelung von dem Könige Friedrich Wilhelm III. an bis zur Gegenwart. Von I^!o. tlisol. Mücke. Brandenburg a. o. H.,

Wiesike, 1879.

Die Einführung der Gemeinde- und Synodalordnung von 1873 bezeichnet, wie alle kirchlichen Parteien anerkennen, einen Wendepunkt in der Geschichte der preußischen Landeskirche. Bis dahin lag der Schwerpunkt der kirchlichen Entwickelung in der bischöflichen Machtfülle des Regenten des Landes und unter ihm in der Ansicht und dem Willen der von ihm ernannten Kirchenbe­hörden. Jetzt aber sind neben den Landesherrn als den obersten Träger des Kirchenregiments und seine Beamten die freigewählten Abgeordneten des evan­gelischen Volkes Preußen's getreten, um mit dem König und seinen Beamten zusammenwirkend verfassungsmäßig die Geschicke der Landeskirche zu bestimmen. Damit ist für den Geschichtschreiber der Union die Grenze gegeben, bis zu der er mit seinem Bericht gehen kann; denn die Verhältnisse, die sich seitdem herausgebildet haben, sind noch zu flüssig, noch zu sehr im Werden begriffen, als daß sie sich für eine objektive Betrachtung und Darstellung eigneten. Mit