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Der Rechtsstaat.
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Jer Kechtsstaat.

Immer und immer wieder hört man in unseren Parlamenten denRechts­staat" rühmen und als das Ziel aller inneren politischen Entwickelung bezeich­nen, und doch ist dieses Ideal gewisser Parteien so, wie es in der Regel ge­meint wird, eine Einseitigkeit und weder wünschenswert!» noch erreichbar. Die Rechtsstaatstheorie ist das Ergebniß einer rein rationellen Auffassung des ge­sellschaftlichen Lebens, sie verlangt ausschließliche Berechtigung der individuellen Freiheit und absolute Gerechtigkeit, die durch materialistische Gleichheit ver­wirklicht werden und auch das sittliche und materielle Lebenselement umfassen soll; dies ist aber eine Utopie, weil der Staatszweck nicht blos im Rechte liegt oder blos auf dem Rechtswege erreicht werden kann.

Die Theorie vom Rechtsstaates ist in ihrer modernen Form ein Produkt der Kant'schen Philosophie. Die ersten Versuche zu ihrer Verwirklichung aber gingen von der französischen Revolution aus, die mit ihren nach dieser Seite hin gerichteten Bestrebungen dem damaligen Despotismus, demPolizeistaate" gegenüber bis zu einem gewissen Grade wohl berechtigt war.Es gab," sagt Tocqueville,keine freien Institute mehr, also auch keine politischen Klassen, keine lebensvollen politischen Körperschaften, keine organisirten Parteien mit ihren Führern; in Ermangelung aller dieser Kräfte fiel die Führung der öffent­lichen Meinung, als diese wieder auflebte, den Philosophen zu, und die Folge war, daß die Revolution nicht so sehr im Hinblick auf einzelne bestimmte Fülle, als nach abstrakten, sehr allgemeinen Theorieen geleitet wnrde." Bücher hatten dem Volke die Theorieen geliefert, es übernahm seinerseits die Praxis und machte die einseitigen Ideen der Schriftsteller mit seinem leidenschaftlichen Begehren nach unbedingter Gleichheit und Freiheit noch einseitiger und un­gerechter.

*) Wir folgen im Nachstehenden Tocqueville:Das alte Staatswesen" (in der Uebcr- schung von Boscowitz), Bahr:Der Rechtsstaat" und vor Allem Held:Der verfas­sungsmäßige oder konstitutionelle Staat", einem Werke, das mit seinen durchweg gesunden Politischen Anschauungen und Urtheilen nicht warm genug empfohlen werden kann, Grenzbotm II. 1379. 11