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Die Strafgewalt parlamentarischer Versammlungen.
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eintreten, daß ein Abgeordneter 1.) die dem Landesfürsten oder dessen fürst­lichem Hause schuldige Ehrerbietung verletzte, 2.) Anträge auf Umsturz der Verfassung machte oder 3.) die Grenzen der freien Meinungsäußerung auf eine die Ruhe des Landes oder des gesammten Deutschland gefährdende Weise überschritte, so ist der Präsident verpflichtet, die Versammlung zu schließen oder auf eine bestimmte Zeit zu entlassen und in der nächsten Sitzung über den Vorgang Vortrag zu machen. Die Versammlung hat sodann über die Aus­schließung des schuldigeu Mitgliedes auf bestimmte Zeit oder auf immer Be­schluß zu fassen."

Wie man sieht, war also der Gesetzentwurf, den sie vor vier Wochen mit so viel Entrüstung von sich wiesen, durchaus nichts Unerhörtes.

HreitschKe's Deutsche Geschichte.

Seit langer Zeit ist bei Uns keinem Buche mit so gespannter, ungeduldiger Erwartung entgegengesehen worden, wie der als eine Abtheilung derStaaten- geschichte der neuesten Zeit" angekündigtenNeuesten Geschichte Deutschlaud's" von Treitschke ^- um des Gegenstandes nicht minder als um des Verfassers willen. Ist es doch das erste Mal, daß der vielgefeierte und viel angefeindete Politische Schriftsteller und Publizist als Geschichtsschreiber vor das deutsche Volk tritt, nicht wie andere mit einer Erstlingsarbeit, der man gern die Schwächen jugendlicher Unerfahrenheit zu gute hält, sondern mit der voll aus­gereiften Frucht vieljähriger Geistesthätigkeit. Und was von Zeit zu Zeit die Preußischen Jahrbücher" als Studien zu dem Hauptwerke oder als Proben daraus mittheilten, z. B. die Aufsätze über den Wiener Kongreß und über die Gründung des Zollvereins, war nur geeignet, die Erwartung auf das Ganze Zu steigern.

In gewissem Sinne wird diese durch den vorliegenden ersten Band des­selben*) getäuscht; statt nämlich dem ursprünglichen Plane gemäß mit dem Jahre 1815, mit dem Wiener Kongreß zu beginnen, schließt derselbe mit diesem Zeitpunkte. Denn der Verfasser erkannte, wie er in dem an Max Duncker ge­richteten Vorworte ausspricht, bald,daß ein nicht ausschließlich für Gelehrte

*) Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert von Heinrich von Treitschke. Erster Theil. Leipzig, Hirzel, 1379.