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so selbstverständlicher Schritt in und außer dem Reichstage hervorgerufen, muß man die Erklärung in einem Gemüthszustande suchen, der anderweitig als durch jenen Schritt bedingt ist.
Nicht ist die Aufregung der liberalen Reichstagskreise durch einen anomalen Schritt der Regierung hervorgerufen, sondern eine anomale Gemüthsbeschaffenheit jener mit dem Zentrum die Majorität bildenden Kreise hat aus einer korrekten Maßregel ein Attentat auf das Recht und die Würde des Reichstags zu machen versucht. Der Versuch ist in den Reden hervorgetreten und hat den Erfolg gehabt, die Majorität zu einem inkorrekten Beschluß hinzureißen. Man hat nicht nur, wozu die Majorität unzweifelhaft berechtigt war, die Genehmigung zur strafrechtlichen Verfolgung versagt, man hat außerdem eine authentische Deklaration des Sozialistengesetzes vom 21. Oktober 1878 lediglich von Reichstagswegen zu geben versucht, während doch solche Deklarationen nur vom Gesetzgeber, also hier vom Bundesrath und Reichstag erlassen werden können.
Die Gemüthsbeschaffenheit, aus der solche Deutungen der Regierungsschritte und solche Versuche, vermeintliche Gefahren zu bekämpfen, fließen, besteht in einer wachsenden Furcht, der Reichskanzler wolle mit dem Liberalismus brechen und den Reichstag durch fortgesetzte moralische Erniedrigungen um alles Ansehen bringen. Schon längst versucht die Fortschrittspartei dem Reichskanzler in Bezug auf den Reichstag den Gedanken zu insinuiren: il taut l'8.vi1ir st axrss 1s äsiuolir. Man hat diese Insinuation für ein zu grobes Manöver gehalten, um wirksam zu sein, jetzt zeigt sich, daß sie dennoch wirkt, nämlich auf die nationalliberale Gespensterfurcht. Wie aber alle Furcht aus der Schwäche stammt, so fühlt der Nationalliberalismus seine doppelte Schwäche, den Reichskanzler nicht verstehen, aber auch nicht ihm erfolgreich widerstehen zu können. Die Partei meint sich cm's Messer geliefert und sieht bei der unschuldigsten Bewegung das Mesfer blitzen. Es beruht dieses Gefühl auf einem beklagenswerthen Irrthum. Die Partei versteht am wenigsten die neue Zoll- Politik des Kanzlers; anstatt sich aber zu fragen, durch welche sachlichen Gründe der Kanzler auf diesen Weg geführt worden, erklärt man sich denselben aus der' allgemeinen Tendenz nach Reaktion, welcher der Kanzler verfallen sein soll. Eine sonderbare Erklärung, die ihrerseits nur psychologisch erklärt werden kann. Bei einer solchen Beurtheilung der Zollpolitik des Reichskanzlers ist es Natürlich, daß der Reichstag die erste Gelegenheit ergriff, noch vor Einbringung der Vorlagen zur Zollreform eine Aussprache über diese Reform herbeizuführen. Bie Gelegenheit bot der interimistische, auf das laufende Jahr abgeschlossene Handelsvertrag mit Oesterreich. Es war der ehemalige Präsident des Reichs- kcinzleramtes, jetzige Reichstagsabgeordnete Delbrück, der diesen Vertrag zuerst aus der Mitte des Reichstags beleuchtete und — empfahl. Der Redner setzte aus der Geschichte der mit Oesterreich seit 1854 bestehenden. 1865 und 1868 erneuerten Vertrüge die Wohlthätigkeit eines wirthschaftlichen Vertragsverhältnisses mit Oesterreich auseinander und billigte den interimistischen Vertrag vornehmlich aus dem Grunde, weil er, nachdem der Abschluß eines definitiven Handelsvertrags noch nicht wieder gelungen, den völligen Abbruch der vertragsmäßigen Beziehungen vermeide.' Auszusetzen hatte Redner nur, daß der Bertrag nicht, anstatt bis zum 1. Januar 1880, etwa bis zum 1. April desselben Jahres ausgedehnt worden, um dem im Anfange des Jahres zusammentretenden Reichstage die Möglichkeit zu bewahren, sein Genehmigungsrecht wirksam geltend zu machen. Die maßvolle patriotische, sich genau in den Schranken