Beitrag 
Politische Briefe. I. : Die Reichstagseröffnung.
Seite
289
Einzelbild herunterladen
 

289

stelltes Bild macht. Zum Theil ans Groll, zum Theil aber freilich auch aus Mangel an Erkenntniß. Diesen Mangel behauptet man nicht verschuldet zu haben, man wirst vielmehr den Vorwurf, seine Plane den Freunden des Reiches ebenso zu verhüllen, wie den Feinden desselben im äußeren Kampfe, auf den Kanzler. Ist dieser Vorwurf aber wohl begründet, und beruht er nicht zum Theil auf einer Forderung, die einen merkwürdigen Mangel an Ueberle- gung und an Klarheit über das Ziel anzeigt, worauf es ankommt? Die national­liberale Partei, das fühlt sie selbst, wird den Gang des Kanzlers nicht aufhal­ten, so wenig sie ihn als damalige Opposition im Jahre 1866 aufgehalten hat. Aber sie fühlt auch, daß diesmal nicht wie damals Sieg uud Versöhnung in sieben Tagen entschieden sein können. Sie fühlt, daß der Riß zwischen ihr und dem Kanzler, wenn er leichtsinnig gemacht würde, sie von dem Kanzler wahrscheinlich für die ganze, diesem außerordentlichen Mann von der Vor­sehung noch zugedachte Laufbahn trennen würde. Es wäre dies aber ein Schade nicht nur für eine Anzahl patriotischer und verdienter Männer, sondern für den Theil der Nation, dessen geistige Beziehung zu dem Kanzler durch jene Männer vermittelt wurde. Und dieser Theil der Nation ist ein sehr wichtiger, wenn er auch bei weitem nicht stark genug ist, in der bei einem solchen Bruch sich vollziehenden Krise den Ausschlag zu geben. Deshalb sollte der Bruch abgewendet werden, und die Mittel dieser Abwendung bedürfen einer sorgfäl­tigen Erwägung.

KuMnd und die Aussen.

Von H. v. Clausewitz. II.

Trotz tiefgreifender Reformen trägt die heutige russische Verwaltung im Großen und Ganzen den Stempel der Zeit aus Peter's und Katharina's Tagen. Peter stürzte die letzten Reste der alten autonomen russischen Ge­meindeverfassung. Ursprünglich bestand die Verwaltung einfach in der Be­setzung der obersten Verwaltungsstellen historisch zusammengehöriger Landes­theile durch Wojewoden, d. i. vom Czar eingesetzte Beamte, welche ihrerseits wieder die unteren Beamten ernannten und dem Czar für Erledigung der Steuer- und der Rekrntenfrage, damals der einzigen Regieruugssorgen, hafteten.