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Gesetzgebung und Rechtspflege nicht überlassen werden können. Der Staat würde gleich leiden, ob das eine oder das andere Gebiet gegen die Natur der Sache erweitert oder eingeschränkt werden sollte."
Endlich gehört zu den Faktoren, durch die sich die Entwickelung der Staaten vollzieht, ganz wesentlich auch die providenzielle Einwirkung, der gegenüber jede menschliche Gesetzgebung unwirksam erscheint. Ans diesem Gebiet ist unzweifelhaft das Auftreten gewaltiger, durch Intelligenz und Charakterstärke gleich ausgezeichneter Persönlichkeiten oder die sonstige individuelle Eigenthümlichkeit derjenigen, welche durch Gesetz oder auf andere Weise an hervorragende und einflußreiche Stellen gerufen sind, eine der Nächstliegenden, nnd zwar besteht das Providenzielle nicht in einer besonderen providenziellen Natur gewisser Menschen, sondern darin, daß stets den außerordentlichen Umständen entsprechende Menschen vorhanden sind. Durch den Konstitntionalismus soll die Bedeutung dieses Moments gänzlich hinweggefallen sein. Mit Recht aber erklärt Held diese Meinung für irrthiimlich. Wahr ist nur, daß durch den Konstitntionalismus gewisse frühere rein persönliche Einwirkungen, und zwar nicht blos üble, sondern auch gute aufgehoben oder beschränkt worden sind. Falsch dagegen ist der Glaube, daß alle derartigen Einwirkungen durch den Konsti- tutionalismns abgethan sind oder abgethan werden können; denn es darf nicht übersehen werden, daß gerade durch die konstitutionellen Einrichtungen eine Meuge anderer persönlicher Einwirkungen ans den Staat unvermeidlich geworden ist. H
Jas technische Unlerrichtswesen Ureuszen's.
Das preußische Abgeordnetenhaus hat sich in zwei der letzten Sitzungen mit einer für die vaterländische Industrie äußerst wichtigen Angelegenheit, mit dem technischen Unterrichtswesen, eingehend beschäftigt-und durch seiue Beschlüsse ein Stück des künftigen Unterrichtsgesetzes gleichsam vorweggenommen. Drei Punkte waren es in der Hauptsache, um welche sich die Verhandlnngen drehten: Der Uebergang des technischen Unterrichtswesens auf das Kultusministerium, die technische Hochschule zu Berlin und der Reformplan für die Gewerbeschule» unter Zugrundelegung der Wehrenpfennig'schen Denkschrift.
Der erste Punkt darf, obgleich es äußerlich nicht so scheint, nach Lage der Sache das meiste Interesse in Anspruch nehmen; er ist für alle Spezialfragen