Ueber einige Mängel an unseren Parlamenten.
ii.
Neben den im ersten Abschnitte dieser Betrachtungen hervorgehobenen Mängeln unseres parlamentarischen Lebens ist noch ein weiterer zu uennen, welchen der dort zitirte Zeitungsartikel nur kurz andeutete, der aber unserer Ansicht nach zu den bedenklichsten zählt und deshalb eingehendere Besprechung erfordert. Er besteht darin, daß unsere Parlamente von dem irrigen Glauben beherrscht oder mindestens stark beeinflußt werden, alle ihnen nahetretenden, namentlich aber die Verfassungsfragen ließen sich mit Anwendung formaler Regeln lösen, und daß uicht blos die Fortschrittspartei, sondern auch Führer der weiter rechts Stehenden von dem Bestreben geleitet werden, die Fülle und Mannichfaltigkeit unseres nationalen Lebens in ein todtes Buchstabenrecht hin- einzubannen. Wir sehen, mit anderen Worten, die Jurisprudenz in den Reihen unserer liberalen Parteien und damit in den Verhandlungen des Reichstags und der Landtage eine zu breite Stelle einnehmen, in den Debatten macht sich ein Wesen geltend, das als Advokatengeist bezeichnet werden muß, und das erklärt sich zum Theil daraus, daß wir in unseren Parlamenten zu viel Juristen haben. „Unsere liberale Bewegung" — so äußerte sich vor ewigen Jahren ein hannover'scher Politiker, selbst liberal uud selbst Jurist, vertraulich — „ist in der Hauptsache das Herandrängen der Advokaten zu größerer Geltung." Er meinte die hannvver'schen Advokaten, aber sollte das nicht auch von anderen gelten? Ein Blick auf die wichtige Rolle, welche dieser Stand in unserem öffentlichen Leben spielt, zeigt deutlich, daß dem in Deutschland allenthalben so ist.
Daß diese Erscheinung bei einigen von unseren Nachbarn, z. B. in Italien, wo die Minister gewohnt sind, dem Advokatengeist im Parlamente das Feld zu räumen, noch ärgere Folgen hat, als bei uns, ist kein Trost; denn es könnte nnter einer weniger starken und standhaften Regierung, als die jetzige deutsche ist, auch bei uns so werden. Der „Rechtsstaat" aber, den ein großer Theil Grenzboten I. 1379. 32