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zuzutheilen, ist kein Einwand mehr zn erheben. Am weitesten ging Virchow, indem er den Wunsch aussprach, daß für das gesammte Gebiet des Unterrichtswesens eine derartige begutachtende Behörde unter dem Namen „Unterrichtsrath" geschaffen werden solle. Sein dahin zielender Antrag fand ebenfalls Annahme, aber nicht die Billigung der Regiernngsvertreter, und wird, da eine so allgemeine Organisationsfrage nicht unbedingt vorliegt, im Plenum höchstens als schätzbares Material für das kommende Unterrichtsgesetz der Regierung überwiesen werden. Welchen segensreichen Einfluß aber derartige Sachverständigen- Kommissionen haben können und wie mildernd sie ans die Bureaukratie einwirken können, hat die Erfahrung im Justizministerium und vor allen Dingen im landwirthschaftlichen Ministerium gezeigt, wo bereits solche Einrichtungen für Veterinär- nnd Mooranlegenheiten bestehen. Auch der Unterrichtsminister hat sich schon häufig der Gutachten von Sachverständigen bedient und wird dem weitestgehenden Antrage nicht gar zu abhold sein.
So weit sind die Angelegenheiten gegenwärtig vorgeschritten. Unmittelbar nach den Ferien sollen sie vor das Plenum des Abgeordnetenhauses gelangen. Hoffen wir, daß die wichtigen und folgenschweren Entschließungen desselben dem Lande zum Heile gereichen werden.
Leipzig, 27. Dezember 1878.
Literatm.
Gesetz und Budget. Konstitutionelle Streitfragen aus der preußischen Ministerkrisis von 1878. Berlin, Julius Springer, 1879.
In der Hauptsache eine Gelegenheitsschrift. Wie bekannt, verlangte das preußische Ministerium vor einiger Zeit vom Abgeordnetenhause das Gehalt für einen neuzuschaffenden Eisenbahn-Minister, dann Trennung der Zentralverwaltung der Domänen und Forsten vom Finanzministerium, endlich das Gehalt für einen etwa zu ernennenden Vizepräsidenten des Staatsministeriums. Die letzte dieser drei Forderungen wurde bewilligt, die beiden anderen lehnte man ab, und zwar vorzüglich deshalb, weil man annahm, die Verfassung des Staatsministeriums sei eine durch Gesetz geordnete, und bei einer Veränderung in den Ressorts der Ministerien müßten die einzelnen Gesetzbestimmungen, die einem Ministerdepartement gewisse Befugnisse zusprächen, geändert werden. Gneist leugnete die Begründung dieser Einrede, indem er namentlich aus dem