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die Arbeiter terrorisirenden Agitatvrenbernss mäßig mit deren Noth treiben und wie der Arbeiterstand sich mehr als jeder andere gehoben, wie Die, welche das Meiste sür ihn gethan, von den Agitatoren verfolgt würden. Den welfi- schen Oberkonsistorialrath Brüel mußte man, da er einmal gewählt ist, anhören; daß er mit einein Wehrufe über die Entthronung des Welfenhaufes enden würde, war vorauszusehen. Auch der Elsässer Wiuterer tauchte nur auf, um die Faust zu ballen; ebenso später ein Pole.
§ 1 ist schließlich nach der von der Kommission am 20. September in erster Lesung beschlossenen Fassung genehmigt, sodaß also die Untergrabung wegfällt und die anderen Erfordernisse aufgenommen sind, gegen die sich am 1. Oktober die Regierungen in der Kommission erklärt hatten. Bezüglich des Kommissionszusatzes wegen der zu verbietenden „Verbindungen" brachte Schultze für die Stellung der Genossenschaften Besorgnisse zur Sprache, die jedoch, nach aufklärenden Erörterungen einerseits von Goßlar's uud Graf Eulenburg's, andererseits Lasker's und Delbrück's, durch Genehmigung einer von Gareis vorgeschlagenen Fassung Erledigung fanden. Nachdem die KZ 2—4 am 11. Oktober ziemlich glatt zur Annahme gelangt waren, entspann sich am 12. Oktober bei § 5 und 6 ein lebhaftes Treffen mit den 'negirenden Parteien. Zu beiden 88 erhoben sich Männer des Zentrums für die Volksfreiheit. In dieser Richtung durfte ja dessen obiges Programm des Schweigens durchbrochen Werden. Es schien gar nicht übel auf Streit berechnet zu sein, als zu Z 5, wonach Versammlungen, in welchen sozialdemokratische u. s. w. Bestrebungen zu Tage treten, polizeilich sollen ausgehoben werden dürfen, Brüel Wahlversammlungen ausgenommen haben wollte. Aber das junge Verhältniß der positiven Parteien hat diese Versuchung bestanden. Bei Freigebnng der Wahlversammlungen könnte das Gesetz gerade in wichtigen Zeitabschnitten illusorisch werden. Es geht durchaus nicht, daß alles in der Zwischenzeit angesammelte sozialdemokratische Gift sich in Wahlversammlungen ergießt. Die Diskussion ergab, daß freilich sozialdemvkratische Wahlversammlungen nicht schon als solche verboten sein sollen, daß aber alle Wahlversammlungen unter dieses Gesetz fallen müssen, praktisch also die Sozialdemokraten, wenn sie sich nicht wunderbar reservirt verhalten, sich allerdings ganz um jenes Recht bringen werden. Die Sache so scharf durchgeführt zu haben, ist das Verdienst des Ministers Grafen Eulenburg. Zwar glaubte Hänel, von Lasker trotz Stcmffenberg's Ausführungen unterstützt, noch eine Fassung gefunden zu haben, um jene Nothwendigkeit herumzukommen, glücklicher Weise lehnte dies aber eine weit größere Mehrheit ab als sich erwarten ließ, ebenso Brüel's Vorschlag und der ^ ging durch. Bei allen wichtigeren Fragen fällt die Diskussion leicht in aller Breite in die Generaldislussivn zurück. So war schon zn 4 Windthvrst