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mit souveränem Besserwissen über unsre Politik, unsre Gesetzgebung, unsre Parteien zu Gericht sitzt und obendrein seine Offenbarungen in einem Deutsch kuudthut, welches bei uus in Quinta für anstößig gelten würde, so ist das seine Sache. Wenn der Redaktor der Schweizer' Grenzpost die Frankfurter Zeituug des Herrn Sonnemann als die Hauptquelle seiner Mittheilungen ansieht, wenn die Redaktion der Züricher Zeitung ihrem Kunstberichterstatter von der Pariser Weltausstellung gestattet, zwischen die Blüthen seiner geringen Kenntnisse von den deutschen Malerschulen alberne Bemerkungen über die deutschen Schlachtenlenker und — Ulanen einzustrenen, und wenn wir in unserm Staate keinen Schritt thun können, ohne von den kundigen Thebanern des Berner Bundes „bemitleidet" zu werden, so wissen wir, was wir davon zu halten haben und empfinden keinen Nachtheil davon, höchstens wird unser Zwerchfell in wohlthätige Schwingungen versetzt. Aber wenn absolut unwahre Dinge mit boshaftem Behagen uns nachgesagt werden, dann ist es Pflicht, auf die gehässige Gesinnung derjenigen hinzuweisen, welche dieses Geschäft betreiben. Eine Fülle solcher Riesenenten, deren Entennatur jedem Kinde in die Augen fällt, wird jetzt hier aus Anlaß der Attentate, der Sozialistenvorlage, der Majestätsbeleidigungsprozesse gezüchtet und unbedenklich von einer großen Schweizer Zeitung in die andere übernommen, ohne Kommentar, ohne Fragezeichen der Redaktion.
Schweizer Blätter berichten: Ein Deutscher iu der Schweiz erhält (angeblich) aus der Heimat die Warnung, er dürfe nicht nach Hause zurück, da er in der Schweiz Majestätsbeleidigungen ansgestoßen und deshalb daheim denunzirt worden. Namen und Orte werden natürlich nicht genannt. Es ist daher auch keine Widerlegung möglich. Aber angenommen, der Vorfall sei wahr, was folgt daraus? Daß die Bosheit des Delatorenthnms, die sich bei dieser Gelegenheit, wie s. Z. bei den sogen. Gründungsschivindel-Denunziationen in so widerlichem Maße zeigte, sich nicht auf uusre Landesgrenzeu beschränkt. Was folgert dagegen unisono die schweizer Presse? „Wir finden an diesem Vorfalle die von uns fchon ausgesprochene Vermuthung bestätigt, daß deutsche Spione sich zahlreich in der Schweiz aushalten!" Armes Deutschland! Zu den Milliarden, welche von uns aufzubringen sein werden, wenn die Preßbestechungen Bisinarck's einigermaßen den Umfcmg und die Erfolge erreichen sollen, welche ihnen nachgesagt werden, müssen wir nun auch noch die Summen erschwingen, die ein längerer schweizer Sommeranfenthalt von Hunderten von Spionen kosten wird. Denn ein solcher Spion muß sich doch selbstverständlich, um leidlich unbefangen zu erscheinen, an die Hanptzentren des Fremdenverkehrs, namentlich an die Lieblingssitze des deutschen Reisenden begeben, hier Stammgast werden u. s. w., und als Resultat dieser nicht unerheblichen baaren Auslagen — vielleicht verräth uns die schweizer Presse nächstens auch, aus welcher Kasse diese genommen werden — ein fetter Majestätsbeleidiguugsprozeß, der, bei der bekannten Beschäftigungslosigkeit unsrer Richter in diesem Artikel, alle gehabten Mühen und Verlage reichlich lohnt.
Weit über diese Albernheit, die doch nur auf die logische Befähigung ihrer Urheber trübe Schatten wirft, nicht auf Deutschland, geht aber die nichtswürdige Insinuation, die seit Wochen fast in jeder schweizerischen Zeitung zu finden ist, daß eine große Anzahl der Beurtheilungen in deutschen Majestätsbeleidigungs- Prozessen wissentlich ungerecht gefüllt worden seien. So steht es zu lesen, wo es mild ausgedrückt wird. Also nicht etwa blos die Behauptung, der deutsche Richterstaud habe sich durch die Erregung nach den Attentaten verleiten