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Die Aufhebung der todten Hand in Rom.
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hat. Auch wird, was die letztere anbelangt, die außerordentliche Steuer von 30°/g vom 15. August 1867 nur von jenem Theil der Rente erhoben, der bei den Domherrenstellen die Summe von 800 Lire übersteigt, und dergleichen mehr. Die Bevorzugung der in Rom und den 6 Subnrbikardiöcesen aufgehobenen oder weiter bestehenden geistlichen Körperschaften ist in allen Stücken evident.

In Ausführung der entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1873 hat der Liquidationsausschuß der römischen Stadtverwaltung ein Hospital mit Gütern im Werth von über einer Million übergeben. Die Armen­pflege bekam ein Hans, eine Rente von beinahe 5000 Lire und 42,000 Lire auf verschiedene Male als Geschenk. Für die Zwecke des Schulunterrichts wurden dem Municipium vorschußweise 150,000 Lire überwiesen, der mittlere und höhere Unterricht kostete dem Liquidationsausschnsse beinahe 200,000 Lire. Die Vervollständigung der Dotation der Pfarreien, von denen keine die Summe von 3000 Lire übersteigen soll, hat bis jetzt einen Aufwand von etwas über 100,000 Lire erfordert. Sachverständige finden, daß man in diesem Punkte im Verhältniß zum Besitz zu freigebig gewesen sei. Für den Unterhalt der in Rom residirenden Vertretungen der im Auslande fortdauernden Orden wurden bis jetzt 135,000 Lire, 60,000 pro Jahr im Namen des Kardinalvikars er­hoben. Das Gesetz kennt für diesen Zweck, nach Annahme des in der parla­mentarischen Geschichte berühmten Amendements Ricasoli, eine Rente bis zu 400,000 Lire. Der Kardinalvikar hat kürzlich bei den Gerichten auf diese Maximalsumme geklagt, damit keine Verjährung eintrete. Dem Wortlaut des Gesetzes nach stünde die Erhebung der Summe in erster Linie dem heiligen Stuhle zu, der die Annahme der ihm im sogenannten Garantiengesetz vom 13. Mai 1871 bewilligten Dotation von 3,225,000 Lire vorerst verweigert, so daß seit dein Ablauf des fünften Jahres jedes Semester die entsprechende Summe verjährt. Bekannt ist, daß die Vertretungen, mit Ausnahme des nach Florenz übergesiedelten Generalats der Jesuiten, in ihren Klöstern fortwohnen dürfen, doch nur bis zum Ableben der jetzigen Oberen. Beinahe 800,000 Lire sind für Kultusausgaben und für den Unterhalt von Geistlichen und kirchlichen Gebäuden in Rechnung gestellt, mehr als 675,000 kommen davon auf den Neubau der Basilika St. Paul fuore le mura.

Die Ausgabe, die vielleicht am meisten zu denken gibt, ist die aus Furcht vor Prozessen geleistete Zahlung von Buchschulden im Belaufe von 1,229,3^0 Lire. Die religiösen Körperschaften zahlten ihre Lieferanten von Nahrungs­mitteln und Kleidern nicht mehr, sobald sie hörten, daß die Aufhebung auch sie treffen würde.

Die aufgehobenen Klöster hatten von den 323 römischen Kirchen 126 inne, nur 7 wurden aus Gründen des öffentlichen Dienstes geschlossen, wegen der Grenzboten III. 1S73. 34