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Die Aufhebung der todten Hand in Rom.
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Botschafter aussteht, ist der Liquidativusausschuß in den Besitz der aufgehobenen Klöster getreten. Es waren im Ganzen, da 7 Manns- und 1 Frauenkloster kein eigenes Haus hatten, 124 Gebände, von denen die Regierung, zum Theil schon in Folge eines früheren Expropriationsgesetzes, 54 für ihre Zwecke behielt, wie sie denn anch 5 große isolirte Gärten, ein Weingut und den sogenannten Tempel der Minerva Mediea, sämmtlich früher im Besitz von religiösen Körper­schaften, expropriirt hat; 1 Kloster wurde der Provinz, 33 der Stadt Rom über­lassen. 7 Gebäude kamen wegen Patronats- und anderer Rechte an Private und zwar eines an den zeitweiligen Pfarrer von Santa Agnese fnori le mura, ein zweites an den Kardinalvikar für die geistlichen Uebungen, je zwei an die apostolischen Paläste und an Patronatsfamilien, das siebente an die Königin als testamentarische Rechtsnachfolgerin der Stifterin. Leider hat Ihre Majestät bis jetzt keine Zeit gefunden, dem Kloster einen Besuch abzustatten, obschon seit längerer Zeit mehrere kostspielige Vorbereitungen getroffen worden sind, um sie würdig empfangen zu können. Ueber 29 Gebände ist noch zn verfügen, was aber nicht wörtlich zu nehmen ist, denn es ist z. B- das Kloster der Trappisten bei den 3 Quellen behufs Bonifikation des dazu gehörigen Landes an die Trappisten vermiethet und das Kapuzinerkloster auf Piazza Barberini ist als Hospiz für die alten und kranken Mönche eingerichtet. Nur 12 von den 41 aufgehobenen Frauenklöstern haben gänzlich von den Nonnen geräumt werden müssen, welche noch in 14 Klöstern allein und in 15 anderen als Bewohnerinnen eines Theils der Räumlichkeiten zerstreut leben. Mit Rücksicht auf die Er­sparnisse, die das fortdauernde Leben in Gemeinschaft in kostenfreien Wohnungen ermöglicht (man hat überdies allen Klosterleuten die Möbel ihrer Zellen gelassen), können sich die Nonnen wahrlich nicht über ihre Pensionsverhältnisse beschweren. Die im Chor mitsingende Nonne hat 600, die Laienschwester 300 Lire Pension. Am 1. Januar 1878 stauben noch auf der Pensionsliste 641 Nonnen und 316 Laienschwestern, 78, beziehungsweise 34 waren seit dem 20. Oktober 1873 mit Tode abgegangen. Keines der 41 aufgehobenen Frauenklöster ist als einem Bettelorden angehörig betrachtet worden, in welchem Falle die Pension niedriger gewesen wäre. Von den Angehörigen der 79 aufgehobenen Mannsklöster lebten am 1. Jan. d. I. noch 679 Priester (früher 744) und 502 Laienbrüder (früher 560), deren Pension 600 und 300 Lire beträgt. Von den Insassen der 14 auf­gehobenen Mannsklöster der Bettelorden waren noch 266 (früher 292) Priester und 203 (früher 223) Laienbrüder am Leben, die eine Pension von 300 und 150, wenn sie beim Eintritt desZ Gesetzes arbeitsunfähig waren, von 400 und 300 Lire beziehen. Die relativ günstigste Sterblichkeit dieser Pensionäre fand sich unter den Bettelmönchen. Am 1. Januar d. I. bezogen die überlebenden 2607 Personen eine Pension von 1,153,282 Lire.